Rechner & Versicherungsvergleiche

Brutto-Netto-Rechner

 

Brutto-Netto-Rechner: So viel bleibt von Ihrem Gehalt übrig

Wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach Abzug aller Steuern und Beiträge übrig bleibt, hängt von vielen Faktoren ab. Unser Brutto-Netto-Rechner kann Ihnen schnell und zuverlässig Ihr Netto-Einkommen berechnen. Geben Sie dazu möglichst alle abgefragten Informationen ein. Je mehr Angaben Sie machen, umso genauer ist der Nettolohnrechner. Welche Angaben braucht der Brutto-Netto-Rechner?

Wie hoch Ihre Abgaben vom Bruttolohn sind, richtet sich nach folgenden Faktoren:

  • Jahr
  • Zeitraum
  • Brutto-Arbeitslohn
  • Lohnsteuerklasse
  • Kirchensteuerpflicht (ja/nein)
  • Bundesland
  • Krankenkasse
  • Arbeitnehmerbeitrag zur privaten Krankenversicherung
  • Rentenversicherungspflicht (West / Ost / nein)
  • Kinder (ja/nein)
  • Kinderfreibeträge

Da sich verschiedene Werte / Abgaben von einem Jahr zum nächsten ändern können, ist es wichtig, das Steuerjahr anzugeben, für welches die Berechnung erfolgen soll. Außerdem können Sie wählen, ob Sie sich von dem Brutto-Netto-Rechner Ihr Jahres-Nettogehalt oder monatliches Nettogehalt anzeigen lassen möchten (Angabe: Zeitraum).

Der Brutto-Arbeitslohn ist die Grundlage, auf der sich der Nettolohn berechnen lässt. Das Nettogehalt ist die Summe, die nach dem Abzug aller Sozialabgaben und Steuern übrig bleibt.

Sozialabgaben: Diese Abgaben umfassen die Beiträge zur Krankenversicherung (7,3 % des Bruttolohns) und Pflegeversicherung (1,65 % bei Kinderlosen, 1,525 % bei Eltern), Rentenversicherung (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,25 %). In der Summe belaufen sich die Sozialabgaben damit ungefähr auf 20 % des Bruttogehalts.

Steuern: Hierzu gehören die Lohnsteuer, aber auch der Solidaritätszuschlag und – sofern Sie Mitglied einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft sind – die Kirchensteuer. Da die Höhe der Kirchensteuer je nach Bundesland zwischen 8 % und 9 % variieren kann, müssen Sie in dem Brutto-Netto-Rechner angeben, in welchem Bundesland Sie leben. Der Solidaritätszuschlag hängt direkt mit der Höhe der Lohnsteuer zusammen. Er beträgt 5,5 % der Lohnsteuer.

Wie hoch ist die Lohnsteuer?

Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach Ihrer Steuerklasse, die auf Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte vermerkt ist. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. In welche Lohnsteuerklasse Sie eingestuft werden, hängt im Wesentlichen von Ihrem Familienstand ab.

  • Steuerklasse 1: für ledige, geschiedene oder verwitwete Personen ohne Kinder
  • Steuerklasse 2: ledige, alleinerziehende, geschiedene, verwitwete Personen mit Kind(ern)
  • Steuerklasse 3: für Verheiratete
  • Steuerklasse 4: für Verheiratete
  • Steuerklasse 5: für Verheiratete
  • Steuerklasse 6: für ein zweites Arbeitsverhältnis auf Lohnsteuerkarte

Verheiratete haben die Wahl zwischen zwei Steuermodellen:

  1. bei sehr unterschiedlichen Gehältern: ein Ehepartner kommt in Steuerklasse 3, der andere in Steuerklasse 5
  2. bei ähnlich hohen Gehältern: beide Ehepartner kommen in Steuerklasse 4

Welche Freibeträge berücksichtigt der Brutto-Netto-Rechner?

Durch die Angabe der Steuerklasse berücksichtigt der Brutto-Netto-Rechner automatisch den sogenannten Grundfreibetrag. Dieser gibt ab, bis zu welchem Einkommen keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, weil dieses das Existenzminimum darstellt. Der Grundfreibetrag kann sich jedes Jahr ändern. Im Jahr 2020 beträgt er 9.408 Euro für Alleinstehende und 18.816 Euro für Eheleute, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

Darüber hinaus bezieht der Brutto-Netto-Rechner auch mögliche Kinderfreibeträge in die Berechnung des Nettolohns ein. Dieser wird auf den Grundbeitrag addiert und senkt damit den Teil des zu versteuernden Einkommens. Er liegt im Jahr 2020 bei 7.812 Euro.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.