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Mobbing am Arbeitsplatz – Diese Rechte haben Sie

Mobbing am Arbeitsplatz - das sind Ihre Rechte
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Mitarbeiter, die von den Kollegen oder gar vom Chef schikaniert oder ausgegrenzt werden, leiden unter großem psychischen Stress. Betroffene sehen meistens keine andere Möglichkeit, als den Job zu kündigen, um dem Mobbing und Leiden ein Ende zu setzen. Doch wie sieht das Arbeitsrecht bei Mobbing am Arbeitsplatz aus. Welche Pflichten haben Arbeitgeber und welche Rechte Arbeitnehmer? An wen können sich gemobbte Mitarbeiter wenden? Der folgende Blogbeitrag erläutert alles Wissenswerte.

Was bedeutet Mobbing und wie kann es sich äußern?

Mobbing und dessen Folgen sind häufige Gründe, dass sich Arbeitnehmer krankschreiben lassen. Doch nicht jede Aktion gilt direkt als Mobbing, das sich in vielfältiger Art bemerkbar machen kann. Der Mitarbeiter wird vielleicht bei wichtigen Treffen ausgegrenzt, ihm werden Informationen vorenthalten, erheblich unter seiner Qualifikation liegende Aufgaben zugewiesen oder die Kommunikation ist konfliktbelastet. Schlechte Kritik hingegen reicht nicht aus, auch nicht, wenn sie überzogen ist. Anders verhält es sich, wenn gute Arbeit grundlos kritisiert wird. Mobbing beschreibt das systematische, gezielte und wiederholte Anfeinden, Schikanieren, Erniedrigen und Diskriminieren des Arbeitnehmers durch Kollegen oder Vorgesetzte, mit dem Ziel des Ausstoßens. So wird es in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung definiert. Die Persönlichkeitsrechtsverletzung muss zahlreiche einzelne Handlungen umfassen.

Achtung: Das rechtswidrige Verhalten muss über längere Zeit bestehen. Es genügen nicht zwei oder drei Wochen.

Mobbing kann sowohl psychische als auch körperliche Schäden verursachen und zu schwerwiegenden Erkrankungen führen. Auch das Privatleben leidet darunter. Schlimmstenfalls sehen betroffene Gemobbte den einzigen Ausweg darin, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Mögliche Ursachen für Mobbing am Arbeitsplatz können sein:

  • Neid und Missgunst
  • persönliche Ablehnung
  • Meinungsverschiedenheiten

Was sollten Mobbing-Opfer tun und an wen können sie sich wenden?

Mobbing-Opfer fühlen sich meist hilflos und im Stich gelassen. In vielen Fällen werden sie vom Arzt krankgeschrieben und sind auch nach dessen Ende nicht dazu in der Lage, den Arbeitsplatz wieder aufzusuchen. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter nach einer bestimmten Zeit krankheitsbedingt kündigen. Das Mobbing-Opfer hat in dem Fall oftmals ein Anrecht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, der Betroffene dabei hilft, die Rechte geltend zu machen. Kommt es nicht so weit, sollten sie ein deutliches Stopp-Signal senden und schnellstmöglich mit dem Mobber unter vier Augen reden, um die Situation zu entschärfen. Es kann auch hilfreich sein, außenstehende Kollegen um Hilfe zu bitten. Falls sich die Konflikte nicht lösen lassen, mit dem Arbeitgeber reden und das Verhalten anklagen. Auch der Betriebsrat oder die Personalabteilung können aufgesucht werden, um ein Konfliktmanagement anzustreben. Ein Mobbing-Tagebuch hilft dabei, die Taten zu dokumentieren. Ein Anwalt kann zur Verhinderung der Schikanen auch einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Wichtig ist, dass ein Mobbingtagebuch geführt wird, das die Daten, Verletzungen und Zeugen enthält.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber bezüglich Mobbing am Arbeitsplatz?

Den Arbeitgeber trifft eine Schutzpflicht hinsichtlich der Persönlichkeit des Arbeitnehmers. Er muss Mobbing verhindern. Allein durch die wirtschaftlichen Einbußen, die durch den meist entstehenden Arbeitsausfall zustande kommen, schadet sich der Arbeitgeber auch selber, wenn er nicht konsequent etwas gegen Mobbing unternimmt. Er verstößt ansonsten gegen die im Arbeitsvertrag festgehaltene Pflicht. Eine mobbende Person muss damit rechnen, abgemahnt und in eine andere Abteilung versetzt zu werden oder schlimmstenfalls eine Kündigung durch den Arbeitgeber zu erhalten, wenn er bereits mehrfach wegen Mobbing abgemahnt wurde. Unterlässt der Arbeitgeber nötige Maßnahmen, um es zu unterbinden, in dem er beispielsweise das Gespräch sucht, Ursachen identifiziert, Lösungen findet und Konsequenzen aufzeigt, kann er dafür haftbar gemacht werden. Dies ist folgendermaßen möglich:

  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Entschädigung aufgrund einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte

Zusammenfassung

Der Unterschied zwischen Mobbing und gewöhnlichen Unstimmigkeiten besteht darin, dass Ersteres systematisch und über eine längere Zeit wiederholt betrieben wird. Betroffene sollten sich, falls sie die Streitigkeiten nicht selber beseitigen können, beim Arbeitgeber beschweren. Dieser unterliegt einer Fürsorgepflicht und muss für Abhilfe sorgen. Mobbing-Opfer können auch juristisch dagegen vorgehen, um Ansprüche wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend zu machen. Da die Beweislast in einem eventuellen Prozess beim Mobbing-Opfer liegt, sollte belastendes Material gesammelt und schriftlich festgehalten werden und ein Anwalt für Arbeitsrecht, etwa MGP-Rechtsanwalt.de, eingeschaltet werden.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.