Eine Mitarbeiterbefragung dient der Erhebung von Daten der Mitarbeiter hinsichtlich der betrieblichen Stärken und Schwächen eines Unternehmens. Mit Hilfe standardisierter Fragen entsteht so ein Stimmungsbild innerhalb von Organisationseinheiten oder auch darüber hinweg, aus dem sich wichtige Schlüsse für die weitere Entwicklung des Unternehmens und seiner marktgerechten Ausrichtung ziehen lassen.
Mitarbeiterbefragungen sind stets freiwillig und werden ausschließlich anonym durchgeführt. Die Mitarbeiter müssen beim Beantworten der Fragen die Sicherheit haben, dass keine Rückschlüsse auf den Verfasser möglich sind. Nur so gelangt das Unternehmen auch zu verlässlichen Daten mit echtem Mehrwert. Dabei ist zu beachten, dass personenbezogene Daten, wie beispielsweise IP-Adressen, auch zu einzelnen Arbeitsplätzen und damit zu dem Mitarbeiter hinführen können. Werden Ergebnisse einer Organisationseinheit ausgewertet, muss diese Einheit aus mindestens acht Befragungsteilnehmern bestehen.
Für den Erfolg einer Mitarbeiterbefragung bietet es sich an, den Betriebsrat in die Planung und Durchführung mit einzubeziehen. Da die meisten Umfragen anonym stattfinden, ist dies zwar nicht unbedingt erforderlich. Es erhöht bei den Arbeitnehmern jedoch die Akzeptanz und führt dazu, dass mehr Beschäftigte an der Mitarbeiterbefragung teilnehmen. In einigen Unternehmen kann die Beteiligung des Betriebsrates auch mit der Geschäftsführung ausgehandelt worden sein.
Die Befragungen können in unterschiedlicher Form erfolgen. Für welche der Varianten sich die Unternehmen entscheiden, bleibt ihnen überlassen. Meist wird die Art der Umfrage mit dem Betriebsrat abgestimmt.
Eine Mitarbeiterbefragung wird in der Regel durch die Geschäftsführung oder den Vorstand in Auftrag gegeben. In den meisten Fällen beschäftigt sich die Personalabteilung mit der Planung, Durchführung und Auswertung der Umfrage. Daneben ist es auch möglich, dass das Qualitätsmanagement, das Projektmanagement, der Datenschutzbeauftragte oder sogar externe Berater mit der Aufgabe betraut werden. Neben dem bereits genannten Betriebsrat ist es auch möglich, dass der oder die Gleichstellungsbeauftragte, der Verantwortliche für Arbeitssicherheit, das betriebliche Gesundheitsmanagement oder das Umweltmanagement des Unternehmens in die Konzeption, Durchführung und Auswertung der Mitarbeiterbefragung einbezogen werden. So erhält die Geschäftsführung ein umfassendes Bild über die gegenwärtige Stimmungslage der Belegschaft.
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