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Gleichstellungsbeauftragte / -er

Gleichstellungsbeauftragte
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Die oder der Gleichstellungsbeauftragte nimmt in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen die Aufgabe wahr, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und zu unterstützen beziehungsweise auf die Beseitigung eventueller Nachteile hinzuwirken. Je nach Größe des Unternehmens üben die Mitarbeiter die Funktion haupt- oder nebenberuflich aus. Darüber hinaus werden die Beauftragten in den Städten und Gemeinden nicht nur für die Angestellten, sondern auch für die Bürger tätig. Bei speziellen Fragen wenden sich die Gleichstellungsbeauftragten direkt an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Rechtlicher Rahmen für die Gleichstellungsbeauftragte /-er

Laut Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) geht es im Inhalt um die bessere Vereinbarung von Familie und Beruf. Da sich immer mehr Männer für eine Elternzeit, einen Halbtagsjob oder eine zeitweilige Betreuung der Kinder entscheiden, betrifft das BGleiG Frauen und Männer gleichermaßen. In Kraft getreten ist das Gesetz am 5. Dezember 2001. Das Bundesgesetz gilt als Herzstück des Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen.

Ein kurzer Überblick über die vielfältigen Aufgaben am Beispiel eines Unternehmens

Der oder die Gleichstellungsbeauftragte:

  • ist Ansprechpartner für Mitarbeiter bei allen Fragen zur Gleichstellung
  • sorgt für die Sicherstellung der Chancengleichheit im Hinblick auf ausgeschriebene Stellen sowie der anschließenden Stellenbesetzung
  • bringt gleichstellungsrelevante Themen bei Vorstands- oder Geschäftsführersitzungen ein
  • sorgt für die regelmäßige Präsentation entsprechender Zahlen und Kennwerte zur Entwicklung der Gleichstellung im Unternehmen gegenüber der Geschäftsleitung sowie bei Personalversammlungen gegenüber der Belegschaft
  • fördert das Bewusstseins für die Gleichstellung von Frauen und Männern durch regelmäßige Veröffentlichungen in internen Medien
  • arbeitet eng mit der Personalabteilung und dem Betriebsrat zusammen.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.