Mitarbeiterführung

Gleitzeit für Mitarbeiter einführen

Gleitzeit
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Mit der Einführung eines Gleitzeitsystems gewähren Unternehmen ihren Mitarbeitern einen größeren Gestaltungsspielraum, was die wöchentliche Verteilung der Arbeitszeit betrifft. Die flexible Arbeitszeit bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichzeitig Vorteile. Zuerst wird die sonst eher starre Arbeitszeit, die in den meisten Unternehmen von 8 Uhr bis 17 Uhr dauert, mit der Einführung der Gleitzeit aufgelockert. Mit dem Wegfall der Pflicht, stets auf die Minute pünktlich zu sein, verbessert sich die Motivation der Mitarbeiter. Stress und Zeitdruck am frühen Morgen nehmen ab, der Krankenstand sinkt. Für Arbeitgeber sinkt der Verwaltungsaufwand, da die Pünktlichkeit nicht mehr kontrolliert werden muss.

Zur Entstehung der Gleitzeit

Die ersten Modelle der Gleitzeit entstanden in den 1970er Jahren, richtig durchgesetzt hat sich das Gleitzeitsystem jedoch erst in den 1990er Jahren. Vor allem in den industriellen Ballungsräumen führte dichtes Verkehrsaufkommen dazu, dass Mitarbeiter immer wieder – unverschuldet – zu spät zur Arbeit kamen. Mit der Einführung des Gleitzeitsystems gelang es, die Verkehrsbelastungen in Spitzenzeiten wirksam zu reduzieren. Es ging den Unternehmen also zuerst um das öffentliche Interesse. Erst viel später erkannten Firmen auch die positiven Auswirkungen der flexiblen Arbeitszeit für die Arbeitnehmer und sie selbst. Die Gleitzeit gilt als Prototyp für weitere Arbeitszeitmodelle, wie beispielsweise Arbeitszeitkonten oder Sabbatical.

Das Gleitzeitsystem – zwei Modelle

Unternehmen können sich bei der Einführung der Gleitzeit für zwei Modelle entscheiden. Bei der einfachen Gleitzeit legt die Firma eine Kernarbeitszeit fest. Zu dieser Zeit müssen alle Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz sein. Meist geht diese Kernarbeitszeit von 9 Uhr bis 15 Uhr. Die Festlegung einer Kernarbeitszeit liegt vor allem im Interesse des Unternehmens: Zur Sicherstellung eines reibungslosen Produktionsablaufes oder der Erreichbarkeit Kunden gegenüber ist es erforderlich, dass die Mitarbeiter ihre Arbeitsaufgaben zuverlässig erfüllen.

Vor und nach der Kernarbeitszeit gibt es die sogenannten Gleitzonen. Diese können zum Beispiel von 7 Uhr bis 9 Uhr und von 15 Uhr bis 18 Uhr dauern. Zu diesen Zeiten hat der Arbeitnehmer weitgehend freie Hand, was die Gestaltung seiner Arbeitszeit betrifft.

Beim qualifizierten Gleitzeitsystem wird auf die Kernarbeitszeit verzichtet. Im Unterschied zur einfachen Gleitzeit wird eine durchschnittliche Arbeitszeit in der Woche oder im Monat vereinbart. Die jeweilige Verteilung auf die einzelnen Tage und Wochen legt der Arbeitnehmer eigenverantwortlich fest. So ist es theoretisch möglich, dass der Arbeitnehmer einige Tage gar nicht arbeitet und dafür in einem anderen Zeitfenster entsprechend mehr.

Elektronische Zeiterfassung beim Gleitzeitsystem – bessere Kontrolle über persönliche Arbeitszeiten

Mit dem System der elektronischen Zeiterfassung haben Arbeitnehmer gleichzeitig die Möglichkeit, ihre Arbeitszeiten besser im Blick zu behalten. Gerade bei unregelmäßigen Kommen- und Gehenzeiten schützt die Zeiterfassung mit Zugangskarte vor unliebsamen Überraschungen. Übrigens gewähren viele Unternehmen ihren Angestellten die Möglichkeit einer gewissen Anzahl an Minusstunden. Gerade in Zeiten geringer Aufträge haben Arbeitnehmer so die Möglichkeit, weniger zu arbeiten. Steigt das Auftragsvolumen wieder an, sind die Minusstunden meist schnell wieder verschwunden.

Gleitzeit in Unternehmen mit Schichtbetrieb

In Firmen, die im Schichtbetrieb produzieren, lässt sich das Gleitzeitsystem nicht anwenden. Mit der zeitlichen Festlegung des Schichtsystems – zwei bis drei Schichten – ist gleichzeitig auch die Arbeitszeit der Mitarbeiter festgeschrieben.

Der Betriebsrat darf bei der Einführung der Gleitzeit ein Wörtchen mitreden

Bei der Einführung der Gleitzeit sowie deren späterer Kontrolle hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Die Regelungen sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgeschrieben. Im Einzelnen hat der Betriebsrat ein Vorschlagsrecht und ein Kontroll- und Informationrecht hinsichtlich regelmäßiger Anwesenheits- und Fehlzeiten sowie geleisteter Überstunden. Die Kontrolle der Einhaltung laut Mutterschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Betriebsrates.

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