Ausbildung

Praxistipps für angehende Ausbilder

angehende Ausbilder
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Der Fachkräftemangel ist überall präsent, umso wichtiger ist es für Unternehmen, sich den eigenen Nachwuchs heranzuziehen und diesen nach Möglichkeit auch zu halten. Damit das gelingt, sind fähige Ausbilder im Unternehmen nötig. Doch welche Voraussetzungen muss der angehende Ausbilder dafür mitbringen?

Ausbilder – wer ist dafür geeignet?

Für die Aufgaben eines Ausbilders ist grundsätzlich jeder geeignet. Dennoch gibt es ein paar grundlegende Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zu diesen zählt zunächst die „Ausbildung der Ausbilder“, damit der Ausbildereignungsschein erworben werden kann. Die Präsenzlehrgänge können in Voll- und Teilzeit absolviert werden und werden von IHKs und einigen Fernstudien-Anbietern angeboten (Siehe: IHK Ausbildereignungsprüfung – AEVO). Nach Abschluss der Kurse steht die Prüfung vor der IHK an, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht.
Zweite wichtige Voraussetzung ist die berufliche Eignung der Ausbilder. Sie müssen in ihrer Branche und ihrem Beruf nicht nur eine Berufsausbildung absolviert haben, sondern sollten ebenfalls über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Darüber hinaus ist die persönliche Eignung wichtig. Ausgeschlossen sind hier Personen mit einer längeren Haftstrafe in der Vergangenheit oder einer rechtsextremen Einstellung.
Zu den wichtigen persönlichen Eigenschaften der Ausbilder zählen außerdem Kritikfähigkeit, Anerkennung der eigenen Vorbild-Funktion, Einfühlungsvermögen, Pflichtbewusstsein und Fairness.

Die wichtigsten Aufgaben für angehende Ausbilder

  • Überprüfung, ob das eigene Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, um auszubilden.
  • Festlegung, in welchen Berufen ausgebildet werden kann.
  • Unterstützung der Personalabteilung bei der Auswahl geeigneter Auszubildender.
  • Erstellung von Lehr- und Ausbildungsplänen.
  • Betreuung der Auszubildenden während der gesamten Ausbildung (praktische Einweisung in die Aufgaben, Überprüfung der Lernerfolge, Hilfestellung bei Lernschwierigkeiten usw.).
  • Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen.
  • Abschlusszeugnisse ausstellen.

Quelle:  http://www.personalreferent.biz/alternative-berufe/ausbilder

Auch als angehender Ausbilder ist die stete Weiterbildung nötig

Trotzdem die meisten Ausbilder über eine langjährige Berufserfahrung verfügen und neben der Ausbildung auch Aufgaben als Facharbeiter übernehmen, ist die Tätigkeit einem steten Wandel unterzogen. Deshalb ist eine kontinuierliche Weiterbildung für Ausbilder erforderlich. Hierfür bietet der Kiehl Verlag interessante Zeitschriften für Ausbilder und angehende Ausbilder an. In diesen sind wertvolle Praxistipps für Ausbilder enthalten, die sich im eigenen Betrieb anwenden oder leicht abwandeln lassen.
Es geht dabei um zahlreiche verschiedene Themen, wie etwa das Recruiting, also die Auswahl wirklich geeigneter Auszubildender, das Coaching, bei dem sich alles um die richtige Einsatzplanung der Azubis, die Konfliktbewältigung und Motivation dreht, um das Recht und vieles mehr. Insbesondere der Bereich Recht ist für die Ausbilder von Bedeutung, da sich rechtliche Voraussetzungen für Ausbildungsverträge, Zeugnisse, Abmahnungen und Arbeitsschutz immer wieder verändern. Hier müssen Ausbilder auf dem Laufenden bleiben, um für ihr Unternehmen rechtssichere Entscheidungen zu treffen und Verträge erstellen zu können.
Ebenfalls gehen die Fachzeitschriften für Ausbilder auf neue Ausbildungskonzepte ein, die umgesetzt werden können und zeigen Best-Practice-Beispiele auf. Zusätzliche Termine für Seminare vor Ort oder auch online, werden vorgestellt, denn auch wenn die Zeitschriften sehr gut geeignet sind, um sich fortzubilden, können sie den konkreten Austausch mit anderen Ausbildern doch nicht ersetzen. Zusätzlich erhalten Ausbilder einen Überblick über neue Lerntrends, Apps und Arbeitshilfen, mit denen die Ausbildung noch effektiver durchgeführt werden kann.

 

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.