Sozialleistungen

Steuerfreie Prämien für Mitarbeiter – Mitarbeiter und Arbeitgeber profitieren gleichermaßen

Welcher Mitarbeiter freut sich nicht über eine Bonuszahlung, sei es nachdem ein festgesetztes Unternehmensziel erreicht wurde, bestimmte Umsätze generiert werden konnten, oder einfach als Zeichen der Wertschätzung für kontinuierlich gute Arbeit. Der Wermutstrophen hierbei sind allerdings die hohen steuerlichen Abgaben. Eine steuerfreie Prämie für Mitarbeiter, die beiden Seiten Vorteile bringt sind die Sachbezüge im Wert von 44 Euro monatlich. Lesen Sie im Folgenden, wie genau die Vorteile für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite aussehen.

Vorteile der Freibeträge von 44 Euro

Einmalige Bonuszahlungen an Mitarbeiter werden häufig am Ende eines Geschäftsjahres gezahlt und unterliegen hohen steuerlichen Abgaben. Ergebnis ist, dass viele Mitarbeiter beim Blick auf die Kontoauszüge enttäuscht und frustriert sind, wie wenig von der schönen Bonuszahlung auf ihrem Konto gelandet ist. Diese Frustration können Arbeitgeber umgehen, indem Sie steuerfreie Prämien für Mitarbeiter einführen.

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Sachbezüge bis zu einem Wert von 44 Euro monatlich steuerfrei und sozialabgabenfrei auszuzahlen. Diese 44 Euro kommen eins zu eins beim Mitarbeiter an und auch für den Arbeitgeber fallen keine weiteren Abgaben an. Das sind 528 Euro, die der Arbeitgeber laut Gesetz (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EstG) seinen Mitarbeitern steuerfrei zukommen lassen kann.

Wie können diese Sachbezüge aussehen?

Voraussetzung für diese spezielle Art der steuerfreien Prämien für Mitarbeiter ist, dass sie nicht monetär, sondern in Form von Gutscheinen oder anderweitigen Sachbezügen ausgehändigt werden. Tankgutscheine sind hier eine beliebte Form der Sonderzahlung. Hierfür wird oft mit einer bestimmten Tankstelle seitens des Arbeitgebers eine Vereinbarung abgeschlossen. Aber auch andere Sach- und Dienstleistungen sind denkbar.

Mehr Flexibilität mit einer Gutscheinkarte

Die beliebte Prämie „Tankgutschein“ ist für viele Mitarbeiter sicher sehr hilfreich, unterstützt jedoch nicht die Bahnfahrer und stellt für die Radfahrer und Fußgänger unter den Mitarbeitern keinerlei Motivationshilfe dar.
Um allen Interessen und Bedürfnissen der Mitarbeiter mit dem Bonussystem gerecht zu werden, muss man sich als Arbeitgeber nicht mehr für eine Gutscheinart entscheiden, sondern kann seine Mitarbeiter mit einer Gutscheinkarte belohnen.

Der Bonus kann angespart werden

Es gibt mittlerweile einige Anbieter dieser Gutscheinkarten, auf die ein Unternehmen zurückgreifen kann. Diese Anbieter haben Kooperationen mit verschiedenen Dienstleistern, Einzelhandelsketten, Tankstellen u.v.m. geschlossen, bei denen der Mitarbeiter seinen Bonus einlösen kann. Pro Monat werden die 44 Euro dem Gutscheinkonto gutgeschrieben und der Mitarbeiter kann entscheiden, wann und vor allem bei welchem Anbieter er sein Guthaben einlösen möchte. Wer sich einen größeren Wunsch erfüllen möchte, kann die steuerfreien Prämien für Mitarbeiter auch ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt einsetzen.

Wann werden steuerfreie Prämien für Mitarbeiter eingesetzt?

Gute Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital eines Unternehmens. Um diese dauerhaft im Unternehmen zu halten, ist es wichtig, sie wertzuschätzen, gute Arbeit zu belohnen und sie immer wieder zu hervorragenden Leistungen zu motivieren.
An dieser Stelle kommen die monatlichen steuerfreien Belohnungen ins Spiel.

  • Mit einer monatlichen Bonuszahlung freut sich der Mitarbeiter öfter über die Zusatzleistung, die Brutto wie Netto bei ihm landet – nicht nur einmal im Jahr. Durch die fehlenden Abzüge kann er sich in der Gesamtsumme tendenziell über einen höheren Betrag freuen als bei einer Einmalzahlung mit hohen Abzügen.
  • Anstatt einer abzugspflichtigen Lohnerhöhung kann eine steuerfreie Prämie – also der Freibetrag von 44 Euro – in manchen Fällen durchaus sinnvoll sein.
  • Einige Firmen binden diese Sachbezüge an eine bestimmte Bedingung – zum Beispiel, nur Mitarbeiter ohne Krankheitstage in dem Monat erhalten diese Prämie.
  • In den häufigsten Fällen kommt diese Art Bonus an Mitarbeiter zur Motivation von mehr und Wertschätzung erbrachter Leistungen zum Einsatz.

 

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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