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Sachbezüge und Geldvorteile – Neuerungen für das Jahr 2022

Mit kleinen Überraschungen tut man dem Anderen etwas Gutes. Vor allem im Unternehmenskontext wird dies unterschätzt. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern kleine Geschenke machen, sind bei Arbeitnehmern beliebter.

Es hat sich sogar gezeigt, dass dadurch das Vertrauen gestärkt und auch Reziprozität erzeugt wird.

Gleichzeitig werden Mitarbeiter motiviert, da sie sich wertgeschätzt fühlen. Geschenke und kleine Zuwendungen sind ein optimales Mittel, um Mitarbeiter langfristig glücklicher zu machen und im Zuge dessen an das Unternehmen zu binden.

Bevor Unternehmen wahllos Geschenke überreichen, sollten die Neuerungen bezüglich der Sachbezüge beachtet werden.

Das Anheben der Freigrenze für Mitarbeitergeschenke

Im Jahr 2022 wurde die Steuerfreigrenze für Mitarbeitergeschenke erhöht. Diese beträgt nun 50 Euro, während im vorherigen Jahr noch 44 Euro für Mitarbeiter ausgegeben werden durfte.

Diese Erhöhung der Freigrenze impliziert, dass Unternehmen nun einen höheren Geschenkwert an ihre Mitarbeiter überreichen dürfen, ohne dies zu versteuern. Darunter fallen auch die Sozialversicherungspflicht wie auch jede andere Steuerpflicht.

Mitarbeitergeschenke –  Mehr Netto vom Brutto

Für die meisten suggerieren Mitarbeitergeschenke eine Wertschätzung der Arbeit, doch auch aus steuerrechtlicher Sicht haben diese einen Vorteil. Sie können als steuerlicher Hebel genutzt werden.  Sowohl für den Geschenkten als auch dem Schenker bedeutet dies, dass sie ihre Geschenke bis zu einem Wert nicht versteuern müssen. Sofern der Wert die Freigrenze von 50 Euro übersteigt, gelten die üblichen Steuerregeln.

Im Zuge dessen können Arbeitgeber Geschenke bis zu einem Wert von 600 Euro von ihrem Arbeitgeber erhalten, ohne diese steuerrechtlich kenntlich zu machen. Dies lässt sich jedoch nur bei Sachbezügen anwenden, die im Folgenden erklärt werden.

Sachbezüge – Erklärung

Sachbezüge sind Vorteile, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Form einer Sache überreicht. Das folgende Beispiel soll dies verdeutlichen:

Nehmen wir an, du bekommst einen Obstkorb geschenkt. Dies gilt als Sachwert, da du daraus keinen Vorteil in Form von Geld machen kannst. Anders sieht es bei einer Lohnerhöhung aus. Dies stellt keinen Sachbezug dar, auch wenngleich der Wert der Freigrenze nicht überschritten wurde. Du als Arbeitnehmer kannst dir also durch einen Obstkorb keinen Geldvorteil beziehen. Juristisch gesehen zählt ein Geldvorteil als Geldersatz. Dieser muss voll versteuert werden.

Geschenkkarten – Sachbezug oder Geldersatz?

Auch für Gutscheine gibt es neue Regeln im Jahr 2022. Sie gelten nicht automatisch als Sachbezug. Folgende Faktoren sollten zur Kenntnis genommen werden:

Gutscheine sind dann kein Geldersatz:

  • Wenn sie nicht für Überweisungen wie Paypal genutzt werden können
  • Wenn sie keine eigene IBAN besitzen
  • Wenn sie über keine Funktion zur Bargeldauszahlung verfügen
  • Währungen, die nicht in eine andere Währung umgetauscht werden dürfen
  • Gutscheine als Sachbezug

Es gibt Möglichkeiten, Gutscheine als Sachbezug wirksam zu machen. Dafür dürfen sue ausschließlich für Waren oder Dienstleistungen genutzt werden.

Gutscheine zählen dann als Sachwerte, wenn

  • Sie sich auf ein paar wenige Ketten, wie eine Einzelhandelskette begrenzen
  • Sie als ein Instrument sozialen Zweckes dienen, wie Essensmarken
  • Sie sich auf wenige Produkte beschränken, beispielsweise ein Museum

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Mitarbeitergeschenke im Jahr 2022 – Zusammenfassung

Für das Jahr 2022 gibt es neue Regelungen, die vor dem Kauf der Geschenke in Betracht gezogen werden sollten. Es gibt eine Erhöhung der Freigrenze für Mitarbeitergeschenke von 44 Euro auf 50 Euro.

Dieser Steuerfreibetrag lässt sich nur auf Sachbezüge anwenden. Sachbezüge sind Werte und Produkte, aus denen der Beschenkte keinen Geldvorteil beziehen kann.

Unternehmen können sich auf wenige Produktideen beschränken, um die verschiedenen Regeln zu umgehen. Dazu zählen Präsentkörbe, Sekt und Wein. Auch gilt: Sofern es sich bei der Beschenkung um ein persönliches Anliegen handelt, darf dies weiterhin steuerfrei geschenkt werden. Dabei liegt der Betrag bei 60 Euro. Somit können Arbeitgeber beispielsweise bei der Geburt eines Kindes oder einem anderen persönlichen Anlass, dem Arbeitnehmer Geschenke überreichen.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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