Führungsstile bezeichnen die Art und Weise, wie Vorgesetzte sich gegenüber ihren untergebenen Mitarbeitern verhalten. Dabei gibt es eine Reihe von Führungsstilen, die meist mit der Person des Vorgesetzten oder auch mit dem Unternehmen als Gesamtheit etwas zu tun haben. Die Art des Führungsstils bestimmt maßgeblich das Arbeitsklima im Unternehmen und hat damit direkten Einfluss auf die Mitarbeiterzufriedenheit.
Die Führungsstile lassen sich zunächst in drei Gruppen grob unterscheiden und zwar in den demokratischen, den autoritären sowie den Laissez-faire Führungsstil.
Zusätzlich zu den genannten drei Hauptformen der Führungsstile haben sich weitere Unterformen entwickelt. Die weiteren Führungsstile kurz vorgestellt.
Führungsstile in der Übersicht:
Bildungsträger bieten eine Vielzahl an speziellen Seminaren an, in denen die Führungskräfte von morgen die notwendigen Führungsinstrumente und -strategien für ihre neue Aufgabe erlernen können. Meist legt die Geschäftsleitung bereits bei der Bestimmung neuer Führungskräfte fest, dass diese ein Führungskräfte-Seminar besuchen müssen. Neben einer Standortbestimmung der individuellen Führungskraft werden in den Seminaren die Grundlagen zur Entwicklung des eigenen Führungsstils gelegt sowie die richtige Kommunikation mit den Untergebenen trainiert. Dazu kommt das Erlernen entsprechender Strategien in schwierigen Situationen oder auch bei Vorbehalten der Untergebenen in Bezug auf Lösungen für Arbeitsaufgaben.
Wer als Führungskraft in einem Unternehmen eingesetzt wird, darüber entscheidet in den meisten Fällen die Geschäftsleitung. Schließlich müssen die Führungskräfte – entsprechend ihrer Funktion – die Unternehmensziele auch umsetzen und erreichen. Dabei können die Führungskräfte aus den eigenen Reihen gefördert und in die Position berufen werden. Oder sie werden extern über Ausschreibungen oder Headhunter gesucht. Nicht selten ist für die Berufung einer Führungskraft auch ein Geschäftsführungs- oder Vorstandsbeschluss erforderlich. Wird später deren fachliche oder persönliche Eignung als ungenügend erachtet, können die Führungskräfte nur durch Beschluss von ihrer Aufgabe entbunden werden.
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