Ausbildung

Zahnmedizinische Fachangestellte (w/m/d) – ein Berufsbild im Wandel

Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFAs) übernehmen heute mehr Verantwortung als früher. Das organisatorische und kaufmännische Fachwissen für den Beruf sowie das Rüstzeug für die Arbeit rund um den Patienten werden über den Zeitraum von drei Jahren in einer dualen Ausbildung erworben.

ZFAs – Arbeitsorte und Aufgaben

Zahnmedizinische Fachangestellte arbeiten in Zahnarztpraxen sowie in kieferorthopädischen beziehungsweise kieferchirurgischen Praxen / Kliniken. Des Weiteren werden ZFAs in Hochschulinstituten für Zahn-¬, Mund-¬ und Kieferheilkunde benötigt.

Zu den kaufmännischen Aufgaben der ZFA zählen unter anderem die Dokumentation von Behandlungsabläufen sowie die Abrechnung der erbrachten Leistungen gegenüber Krankenkassen und Privatpersonen nebst Mahnwesen. Die wichtigsten organisatorischen Aufgaben liegen in der Erfassung von Patientendaten, der Vergabe von Behandlungsterminen sowie der Vorbereitung der Behandlungsräume. Während der Behandlungen assistieren Zahnmedizinische Fachangestellte direkt am Zahnarztstuhl: Im Rahmen der Stuhlassistenz reichen sie Instrumente und Arzneimittel an und fertigen Gipsabdrücke und Füllungen nach Anweisung des Arztes. Hierbei ist neben manueller Geschicklichkeit ein hohes Einfühlungsvermögen gefordert, um ängstliche Patienten zu beruhigen.

In Abhängigkeit von der Größe der Zahnarztpraxis arbeiten Zahnmedizinische Fachangestellte als Allrounder oder ausschließlich in einem Einsatzbereich – in den Behandlungsräumen, an der Anmeldung, im Back Office oder in der Röntgenzone.

Berufswahl – wichtig ist nicht der Schulabschluss allein

Auch wenn bevorzugt Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss (MSA, Mittlere Reife) eingestellt werden: Die Zulassung für die ZFA Ausbildung kann theoretisch ohne Schulabschluss erteilt werden. Sind Schulnoten für den Zahnarzt ein wichtiges Entscheidungskriterium, so wird er ein besonderes Augenmerk auf Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Biologie und Chemie haben. Vermittelt der Bewerber das Gefühl, eine verantwortungsbewusste, emphatische und verschwiegene Persönlichkeit mit gut ausgeprägten feinmotorischen Fähigkeiten zu sein, so stehen die Chancen für einen Ausbildungsvertrag gut.

ZFA Ausbildung – erweiterte Inhalte heben das Berufsbild an

In 2006 wurde die Berufsbezeichnung „Zahnarzthelferin“ aufgehoben und durch die Benennung „Zahnmedizinische Fachangestellte“ ersetzt. Im Zuge dieser Änderung wurden die Ausbildungsinhalte an die ständig wachsenden Anforderungen einer modernen Zahnarztpraxis angepasst.

Wichtige Lernfelder sind:

  • Praxisorganisation (inklusive Qualitätssicherung und Arbeitshygiene)
  • PC-gestütztes Arbeiten (Datenerfassung, Abrechnungswesen, Korrespondenz)
  • Patientenbetreuung (Empfang, Aufklärung und Begleitung)
  • Stuhlassistenz bei zahnmedizinischen oder zahnchirurgischen Eingriffen
  • Zubereitung von Füllungen, Herstellung von Abdruckmassen für Gebiss¬abdrücke
  • Vorbereitung von Instrumenten und Hilfsmitteln
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Grundlagen von Röntgen- und Strahlenschutz

Im Anschluss an die Ausbildung haben Zahnmedizinische Fachangestellte verschiedene Möglichkeiten zur weiteren beruflichen Qualifizierung: Fort- oder Weiterbildungen, beispielsweise im Bereich der professionellen Kariesprophylaxe oder der prothetischen Assistenz vermitteln stark nachgefragte Kompetenzen und eröffnen neue Arbeitsfelder. Weitere Informationen zu möglichen Aufstiegschancen finden Sie auf der Seite der Bundeszahnärztekammer.

Während der Ausbildung und danach – das Gehalt

Abhängig vom Bundesland dürfen ZFA Auszubildende im ersten Jahr EU 600 bis EU 870, im zweiten Jahr EU 650 bis EU 910 und im dritten Jahr EU 750 bis EU 980 erwarten (Die Ausbildung kann bei sehr guten Leistungen verkürzt werden).
Zahnmedizinische Fachangestellte starten im Durchschnitt mit einem Gehalt von EU 1.500. In Einzelfällen wird von Einstiegsgehältern bis zu EU 2.200 berichtet.

Zahnmedizinische Fachangestellte – eine ausbaufähige Ausbildung

Welche Aufgaben konkret an Zahnmedizinische Fachangestellte übergeben werden und welche Teilaufgaben sie dabei weitestgehend eigenständig übernehmen, liegt im Ermessensspielraum des verantwortlichen Zahnarztes. Der allgemeine Trend geht in Richtung: Weg von der Helferin – hin zur Assistentin!

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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