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Aktuelle Informationen und Beschlüsse zum Coronavirus

Insbesondere für Unternehmer und Angestellte waren die letzten Wochen nervenzehrend, die Zukunft und vielerorts auch Existenz, ungewiss. 725.000 Betriebe haben in Deutschland inzwischen Kurzarbeit angemeldet. Lange haben wir auf eine Entscheidung gewartet, am 15.April 2020 war es nun soweit. Mit einem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder können einige Branchen wieder aufatmen, andere wiederum müssen weiterhin um Ihre Existenzen bangen. In einer Telefonkonferenz am 14. April wurde nun die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die Eindämmung der COVID19-Epidemie durch weitere Beschränkungen des öffentlichen Lebens für die kommenden Wochen festgelegt. So können Teile des öffentlichen Lebens ab dem 04. Mai unter starken Beschränkungen wieder aufgenommen werden. Das Kontaktverbot bleibt darüberhinaus allerdings auch weiterhin bestehen.

Hier finden Sie die aktuellen Beschlüsse vom 14. April 2020:

Das ist ab dem 04. Mai 2020 wieder erlaubt:

  • Öffnung von Geschäften bis 800 m2 Verkaufsfläche (unter Auflagen)
  • Öffnung von Kfz- und Fahrradhändlern sowie Buchläden, unabhängig von der Verkaufsfläche (unter Auflagen)
  • Prüfungen der Abschlussklassen in den Schulen nach entsprechenden Vorbereitungen; ab 4. Mai schrittweise: Wiederaufnahme des Betriebs von Schulen und Hochschulen
  • Notbetreuung in den Kitas und SChulen für zusätzliche Berufs- und Bedarfsgruppen
  • Öffnung von Bibliotheken an Hochschulen (unter Auflagen)
  • Besondere Schutzmaßnahmen für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen nach lokalen Gegebenheiten

Das ist auch nach dem 04. Mai 2020 weiterhin nicht erlaubt:

  • Öffnung von Restaurants, Bars, Kneipen sowie Hotels
  • Öffnung von Dienstleistungsbetriebenm, bei denen körperliche Nähe unabdingbar ist; Ausnahme: Friseure können ab 4. Mai öffnen (unter Auflagen)
  • Regulärer Betrieb von Kindertagesstätten
  • Großveranstaltungen bis 31. August; Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen
  • Private Reisen und Besuche, auch von Verwandten
Wie es für alle anderen Branchen weitergeht ist aktuell noch ungewiss. Ausführliche Informationen zum Beschluss finden Sie im online auf der Webseite der Bundesregierung.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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