Ausbildung

Unterschied Einzelhandelskauffrau /-mann und Verkäufer /-in

Im Gegensatz zur Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau /-mann, benötigt man für die Ausbildung zum Verkäufer /-in nur eine zweijährige Ausbildung. Dabei ist der Beruf der Verkäuferin in der Statistik die zweit häufigste Ausbildung, die Jahr für Jahr begonnen wird. Der Vorteil dieses Ausbildungsberufes liegt zum einen an der weiten Verbreitung an Verkäufern und Verkäuferinnen, als auch in der hohen Aufstiegschance durch verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten.

Ausbildung Verkäuferin – welche Grundlagen müssen vorhanden sein

Zunächst einmal sei gesagt, dass die Ausbildung zum Verkäufer /-frau keinerlei grundlegenden Schulabschluss benötigt. Es hat sich allerdings heraus kristallisiert, dass ein Realschul- oder Hauptschulabschluss von den meisten Ausbildungsbetrieben mittlerweile vorausgesetzt wird. Besonders die Fächer Deutsch und Mathematik sollten dabei mit guten Noten glänzen, da beide Bereiche für eine Ausbildung als Verkäuferin eminent wichtig sind. Neben den schulischen Voraussetzungen muss man auch im zwischenmenschlichen Bereich durch ein freundliches Wesen und ein angenehmes Erscheinungsbild überzeugen, da bei diesem Berufsbild der direkte Kundenkontakt zu den wichtigsten Tätigkeiten überhaupt gehört. Gute Umgangsformen, ein gutes Deutsch und eine nach Möglichkeit geschulte Kommunikationsfähigkeit gehören daher zu den Punkten, welche bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz entscheidend sein können.

Ausbildung zum Verkäufer

Die Ausbildung dauert, im Gegensatz zur Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau /-mann nur zwei statt drei Jahre und wird sowohl im dualen System, also in Ausbildungsbetrieb und Berufsschule, als auch rein als schulische Ausbildung angeboten. Im ersten Lehrjahr dreht sich in der Ausbildung alles um den direkten Kundenkontakt und die verschiedenen Interaktionsmöglichkeiten. Dazu gehören sowohl die Arbeit an der Kasse, als auch in der Beratung oder der Reklamation, so dass hierbei besonders die sozialen Fähigkeiten der angehenden Verkäufer und Verkäuferinnen geschult werden. Im zweiten Ausbildungsjahr hingegen kann sich der angehende Verkäufer auf eins von vier Wahlbereichen spezialisieren, sei es Warenannahme und -lagerung, Marketing, Beratung und Verkauf oder Kasse. Entsprechend der eigenen Interessen kann so der individuelle Ausbildungsschwerpunkt selbstständig gewählt werden. Die Ausbildung wird mit einer Zwischen- und einer Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgeschlossen, nach deren Bestehen sich der oder die Auszubildende offiziell als „Verkäufer“ bezeichnen dürfen. Die Vergütung während der Ausbildung ist regional und branchenspezifisch unterschiedlich und in den jeweiligen Tarifverträgen genauer definiert.

Verkäufer – Aufstiegsmöglichkeiten und Chancen

Als Verkäufer /-in kann man in beinahe jedem Einzelhandelsunternehmen tätig werden. Da die Ausbildung den Verkäufer dazu befähigt, sich schnell und kompetent in neue Warengruppen einzuarbeiten und die warenkundlichen Anforderungen schnell zu erfüllen, kann ein Verkäufer in beinahe jeder Branche schnell und einfach eingesetzt werden. Wer während der Ausbildung bereits merkt, dass er mehr von seinem Beruf erwartet und mit entsprechenden Noten glänzt, hat die Möglichkeit sich über eine weitere Qualifizierungsmaßnahme zur Einzelhandelskauffrau /-mann weiterbilden zu lassen, um somit die eigenen Möglichkeiten nochmals deutlich zu erhöhen. Durch solche und andere Fortbildungen kann, je nach Unternehmen, ein Verkäufer bzw. eine Verkäuferin auch weiter bis in die Leitung einer eigenen Filiale aufsteigen und somit den Großteil ihrer Arbeitszeit in die Warenwirtschaft und Kennzahlenoptimierung verlagern. Viele Unternehmen im Einzelhandel unterstützen dabei ihre Arbeitnehmer bei den Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen, so dass die Aufstiegschancen in diesem Bereich besonders gut angesehen werden.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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