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Bildschirmbrille: Nutzen und rechtlicher Anspruch

Bildschirmbrillen zeichnen sich dadurch aus, dass die Hersteller sie speziell für die Arbeit am PC konzipieren. Gewöhnliche Brillen wie eine Lesebrille genügen für diesen Zweck meist nicht, nur eine Computerbrille verhindert zuverlässig gesundheitliche Beschwerden. Vielfach müssen Arbeitgeber die Kosten für die individuell gefertigten Sehhilfen tragen.

Warum sich eine Bildschirmbrille empfiehlt

Wer jeden Arbeitstag lange auf einen Bildschirm blickt, kann unter diversen Problemen leiden. Dazu gehören Ermüdungserscheinungen sowie gerötete und ausgetrocknete Augen. Das betrifft vor allem Menschen mit Sehschwächen, die sich besonders konzentrieren müssen. Flimmernde Bildschirme, Spiegelungen und schwer lesbare Kontraste verschärfen die Beschwerden. Erkennen Arbeitnehmer Schriften und anderes nicht exakt, neigen sie zudem zu einer falschen Körperhaltung. Sie beugen sich zum Beispiel zu weit vor, woraus Nacken- und Rückenschmerzen resultieren. Über längere Zeiträume können dadurch gravierende Schäden auftreten.

Die konkreten Vorteile

Eine Bildschirmbrille erfüllt die besonderen Anforderungen an die PC-Arbeit. Zu diesen gehört insbesondere der Abstand zwischen Augen und Bildschirm, der etwa 60 bis 80 cm beträgt. Zum Vergleich: Eine Lesebrille ist für rund 30 bis 45 cm konstruiert und damit deutlich zu kurz. Deswegen empfiehlt sich mindestens eine Computerbrille mit Einstärkergläsern. Als noch besser erweisen sich Mehrstärkergläser mit unterschiedlichen Sehbereichen. Arbeitnehmer schauen nicht allein auf den Bildschirm, sondern auch auf die Tastatur, auf Ausdrucke oder in weitere Entfernungen wie zum Beispiel zu einem Kollegen. Die Produzenten sorgen für fließende Übergänge zwischen den näheren und ferneren Bereichen. Der Bereich für den Abstand zum Bildschirm ist besonders breit, um ein ideales Arbeiten zu ermöglichen. Bei allen Modellen gilt: Optiker fertigen die Brillen nach individuellen Faktoren an, unter anderem auf Basis der Sehstärken und der Arbeitsbedingungen.

In welchen Fällen der Arbeitgeber zahlen muss

Der Gesetzgeber hat diese Thematik in der Bildschirmarbeitsverordnung geregelt, die seit 2016 Bestandteil der Arbeitsstättenverordnung ist. Den Arbeitnehmern stehen weitgehende Rechte zu, oftmals muss der Arbeitgeber die Kosten für eine Bildschirmbrille vollständig übernehmen. Zum einen kommt es darauf an, inwieweit Beschäftigte an einem Monitor arbeiten müssen. Bei häufiger Arbeit ist diese Voraussetzung gewöhnlich erfüllt. Zum anderen fragt sich, ob Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen eine Sehhilfe benötigen. Stellt ein Augenarzt dies in einem Gutachten fest, tritt die Zahlungspflicht des Arbeitgebers ein. Grundsätzlich liegt die Bildschirmbrille auch in seinem Interesse, deswegen zahlen vorausschauend denkende Unternehmer sie gerne. Diese Brille gewährleistet eine konzentrierte Tätigkeit über den gesamten Tag und vermeidet langfristige Schäden am Rücken.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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