Mitarbeiterführung

Die tägliche Arbeitszeit – was ist erlaubt und wofür gelten Ausnahmeregelungen?

tägliche Arbeitszeit
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Als Arbeitszeit wird in § 2 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) der Zeitraum definiert, in dem der Arbeitnehmer zur Verfügung steht, um die ihm übertragenen und im Arbeitsvertrag festgelegten Tätigkeiten im Interesse des Arbeitsgebers zu erledigen. Wie viele Stunden am Tag dieser Zeitraum höchstens dauern darf, ist im Arbeitszeitgesetz definiert. Diese klaren Vorgaben der Arbeitszeit schützen vor allem Arbeitnehmer und besonders schutzwürdige Personengruppen. Welche Vorgaben das sind, welche Ausnahmeregelungen es gibt und wer besonders schutzwürdig ist – mehr dazu hier!

Die Funktionen einer geregelten Arbeitszeit

Konkrete Arbeitszeiten sind in der Bundesrepublik streng reguliert mit dem Ziel, Arbeitnehmer nicht zu überlasten. Diese strenge Arbeitszeitenregelung erfüllt insbesondere zwei Funktionen: Sie gewährleistet die Sicherheit der Arbeitnehmer, und sie erhält die Gesundheit der Mitarbeiter. Ebenso streng wie die Regelung selbst sind auch die Sanktionen, die Arbeitgeber erwarten, wenn sie sich nicht an die im ArbZG gemachten Vorgaben halten. Wer Arbeitnehmer länger als gesetzlich vorgegeben arbeiten lässt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro pro Gesetzesverstoß geahndet werden kann. Handelt es sich um eine übliche Geschäftspraktik des Arbeitgebers, dass er die Schutzrechte der Arbeitnehmer missachtet, muss er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Die Dauer der Arbeitszeit

Das Gesetz schreibt in § 3 S. 1 ArbZG vor, dass die reguläre Arbeitszeit pro Werktag nicht mehr als acht Stunden betragen darf. Nur ausnahmsweise darf nach § 3 S. 2 ArbZG von diesem Grundsatz abgewichen und die maximale Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Tag ausgedehnt werden. Voraussetzung ist, dass im Laufe der kommenden sechs Monate durchschnittlich wieder acht Stunden pro Werktag erreicht werden oder dass die Achtstundenregelung im Durchschnitt in den nächsten 24 Wochen eingehalten wird.

Wie lange ein Arbeitnehmer täglich arbeiten darf, ist nicht nur im ArbZG gesetzlich normiert. Darüber hinaus gibt es weitere Gesetze, die die Arbeitszeit für bestimmte Personengruppen vorschreiben, zum Beispiel das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Seinem Namen entsprechend konzentriert es sich auf Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, und die meistens in der Ausbildung oder in einem vergleichbaren Beschäftigungsverhältnis sind. Im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern muss bei Jugendlichen die tägliche Arbeitszeit von maximal acht Stunden eingehalten werden, was gleichermaßen für die Wochenarbeitszeit von 40 Stunden gilt. Anderes gilt, wenn ein Auszubildender an einigen Tagen weniger als acht Stunden beschäftigt ist. Dann ist es möglich, dass er zum Ausgleich an anderen Tagen jeweils 8,5 Stunden arbeitet.

Arbeitspausen müssen eingehalten werden

Spätestens nach sechs Stunden Arbeitstätigkeit muss nach § 4 ArbZG eine Pause eingelegt werden, wenn es sich um eine Vollzeitbeschäftigung handelt. Auch die Mindestdauer ist vorgeschrieben, die bei mindestens 30 Minuten liegt. Arbeitet ein Arbeitnehmer länger als neun Stunden an einem Werktag, muss die Pause auf 45 Minuten erhöht werden. Möglich ist auch, die Pausen in drei Pausen zu stückeln mit einer Dauer von jeweils 15 Minuten.

Wie werden Überstunden behandelt?

Wird über die reguläre Arbeitszeit hinausgehend Mehrarbeit geleistet, spricht man von Überstunden, die möglicherweise bei Eintritt in das Unternehmen arbeitsvertraglich vereinbart wurden. Bestimmungen zu Überstunden werden im Arbeitsvertrag regelmäßig als sogenannte Überstundenklausel ausgewiesen. Darin festgelegt ist die Zeit, die monatlich für Überstunden aufgebracht werden kann und die dafür vorgesehene Vergütung. Bezüglich der Rechtmäßigkeit kommt es auf eine rechtssichere Formulierung an. Hier können sich Fehler einschleichen. Überstundenregelungen können nicht nur im Individualarbeitsvertrag enthalten sein, sondern nach § 7 Abs. 1 ArbZG auch Bestandteil eines gültigen Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung sein. Sofern in keiner der genannten Rechtsquellen eine Überstundenvereinbarung zu finden ist, können Arbeitnehmer ihren Vorgesetzten dennoch auffordern, die Mehrarbeit zu entlohnen.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

1 Kommentar

  • Arbeitspausen müssen wirklich eingehalten werden, darauf aber wird oft nicht geachtet!