Ausbildung

Meister BAföG – neue Novelle der Bundesregierung bringt verbesserte finanzielle Anreize

Die Bundesregierung hat vor kurzem eine Novelle auf den Weg gebracht, die die monatlichen Unterhaltsbeiträge für das Meister BAföG zum 1. August 2016 deutlich steigen lässt sowie die Rahmenbedingungen weiter verbessert. Damit erhöht sich die Attraktivität des Meister BAföGs ganz wesentlich und und das für Alleinerziehende und Familien gleichermaßen. Auf Bund und Länder kommen in den nächsten vier Jahren dabei zusätzliche Kosten in Höhe von 250 Millionen Euro zu.

Das Meister BAföG – eine Erfolgsgeschichte für eine Karriere im handwerklichen Bereich

Zwei wichtige Themen beschäftigen die Bundesregierung bereits längere Zeit: Das ist zum einen der immer deutlicher werdende Fachkräftemangel und zum anderen die häufig ungeklärte Unternehmensnachfolge. Bei dieser sollen laut einer Studie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis 2017 ganze 580.000 Unternehmen an einen geeigneten Nachfolger gehen. Dieser Zahl stehen jedoch zu wenige geeignete Kandidaten beziehungsweise Interessenten gegenüber. Damit ist der längst überfällige Schritt, das Meister BAföG noch attraktiver zu machen, mehr als konsequent.

Konnte dieses bisher vor allem von Handwerks­gesellen und Fach­kräften bestimmter Branchen in Anspruch genommen werden, vergrößert sich der Kreis der Berechtigten ab 1. August deutlich. So ist es ab dem Zeitpunkt auch Absolventen mit Bachelorabschluss oder einem vergleichbaren Fach­hoch­schul-Diplom möglich, sich zum Meister ausbilden zu lassen.

Das neue BAföG kann dann für mehr als 700 Ausbildungsberufe beantragt werden und zwar unabhängig vom Alter. Entsprechend der aktuellen Lebenssituation ist es möglich, die Ausbildung zum Meister in Voll- oder Teilzeit sowie als Präsenz- und Fern­unter­richt oder in Form eines medien­gestützten Unter­richts zu absolvieren. Dadurch ist es den Teilnehmern möglich, Berufs- und Familienleben sowie die eigene Fortbildung besser unter einen Hut zu bringen.

So sehen die monatlichen Unterhaltsbeiträge  beim neuen Aufstiegs BAföG im Detail aus

Im Einzelnen gestalten sich die regelmäßigen Unterhaltsbeiträge ab 1. August 2016 wie folgt:

  • Alleinstehende: Erhöhung von 697,00 Euro auf 768,00 Euro je Monat
  • Alleinerziehende: Erhöhung von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro je Monat
  • Verheiratete mit 1 Kind: Erhöhung von 1.122 Euro auf 1.238 Euro je Monat
  • Verheiratete mit 2 Kindern: Erhöhung von 1.332 Euro auf 1.473 Euro je Monat

Weitere Zuschüsse und Freibeträge

Gleichzeitig winken beim neuen Meister BAföG weitere Zuschüsse und verbesserte Freibeträge.

Für Alleinerziehende gibt es ab dem 1. August 2016 einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag. Er erhöht sich von 113 auf 130 Euro je Monat. Bei eventuell vorhandenen Vermögen steigen die Freibeträge: Diese erhöhen sich je Teilnehmer um 10.000 Euro auf dann 45.000 Euro.

Für eventuell erzielte Einkommen gelten ab 1. August ebenfalls höhere Freibeträge: Ab dem Zeitpunkt sind 290 Euro je Monat frei (vorher: 255 Euro je Monat). An den notwendigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beteiligt sich der Staat mit maximal 15.000 Euro. Bisher waren dies 10.226 Euro.

Für die Meisterprüfung gibt es dann noch einmal 2000 Euro Zuschuss (vorher: 1.500 Euro). Für die bestandene Abschlussprüfung werden den Lehrgangsteilnehmern zusätzlich 40 Prozent des Restdarlehens für die notwendigen Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen.

Fazit

Das Meister BAföG ist für den Staat eine große Chance, wesentlich mehr Arbeitnehmer und Selbstständige für einen Berufsweg im traditionellen Handwerk zu begeistern. Damit sichert sie nicht nur den Fortbestand einer Vielzahl von Handwerksberufen, sondern auch die Weitergabe vieler mittelständiger Unternehmen an fachlich geeignete Bewerber. Übrigens gilt das neue Meister BAföG unter bestimmten Voraussetzungen auch für EU-Ausländer.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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