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Outplacement

Outplacement
Mathias Rosenthal/Shutterstock.com

Outplacement bezeichnet die Unterstützung von aus dem Unternehmen ausscheidenden Mitarbeitern bei der beruflichen Neuorientierung. Als Gründe für das Ausscheiden und den Anspruch auf ein Outplacement kommen Firmenzusammenschlüsse, Rationalisierungen, Insolvenzen oder Standortverlagerungen in Frage.

Das Modell verbessert die Akzeptanz sogenannter personalwirtschaftlicher Maßnahmen

Gerade bei einem Personalabbau ist eine Akzeptanz nach innen und außen besonders wichtig. Schließlich geht es zum einen um die berufliche Zukunft der von der Kündigung betroffenen Mitarbeiter, andererseits um das Erscheinungsbild des Unternehmens. Mit dem Instrument Outplacement Beratung bieten Unternehmen ihren ehemaligen Mitarbeitern eine wirksame Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz, präsentieren sich jedoch auch gegenüber zukünftigen Angestellten als attraktiver und fairer Arbeitgeber.

Wie ein Outplacement in der Regel abläuft

Eine erfolgreiche Outplacement Beratung läuft in mehreren Schritten ab:

  1. In einer ersten Bestandsaufnahme wird die berufliche und private Situation des gekündigten Arbeitnehmers erfasst. Es gibt eine erste Einschätzung hinsichtlich der möglichen Karrieremöglichkeiten.
  2. Die zweite Phase beleuchten die Qualifikation sowie vorhandene Fertigkeiten des Gekündigten. Es wird ein Qualifikationsprofil erstellt und ein eventueller Weiterbildungsbedarf ermittelt. Arbeitgeber beziehungsweise Outplacement Berater entwickeln gemeinsam mit dem Betroffenen eine maßgeschneiderte Bewerbungsstrategie mit einer beruflichen Zielsetzung.
  3. Ein wichtiger Bestandteil des Outplacement ist die Erstellung eines aktuellen Lebenslaufes. Die ehemaligen Mitarbeiter prüfen gemeinsam mit dem Berater die aktuellen Stellenausschreibungen und erhalten von diesen eine wirksame Hilfe beim Verfassen von Bewerbungsschreiben. Im Rahmen von Interviewtrainings werden die ehemaligen Angestellten auf Bewerbungsgespräche vorbereitet. Dazu gehört auch das Üben einer Selbstpräsentation für das Vorstellungsgespräch.
  4. Die letzte Phase beinhaltet – vorausgesetzt, die Bewerbung war erfolgreich – die Unterstützung des ehemaligen Mitarbeiters bei der Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrages.

Einzelberatung versus Gruppenberatung

Die Einzelberatung unterteilt sich in befristete und unbefristete Verträge. Während die befristeten Beratungen meist nach drei, sechs, neun oder zwölf Monaten enden, laufen das unbefristete Outplacement so lange, bis der gekündigte Arbeitnehmer eine neue Stelle gefunden hat. Neben einzelnen ehemaligen Mitarbeitern nutzen diese Möglichkeit vor allem Führungskräfte. Die Kosten für das Unternehmen sind im Vergleich zur Gruppenberatung erheblich höher.

Mit einer Gruppenberatung kommt das Unternehmen meist wesentlich günstiger. Diese bietet sich zum Beispiel an, wenn vom Abbau gleich ein gesamter Bereich betroffen ist. Durch Gruppentrainings können die ehemaligen Mitarbeiter des Bereiches gemeinsam geschult und auf neue Aufgaben vorbereitet werden. Die Gruppenarbeit ist dabei sehr effektiv, weil sich alle Teilnehmer in der gleichen Situation befinden. Nach dem Gruppentraining laufen auch beim Gruppen Outplacement Einzelgespräche und -coachings. Erhalten nach der Beendigung des Outplacement nicht alle Teilnehmer des Gruppentrainings sofort einen neuen Job, kann dies im Nachhinein jedoch zu Unfrieden führen.

Outplacement als Alternative zur Abfindung

Neben der Möglichkeit einer Abfindung können die vom Personalabbau betroffene Mitarbeiter häufig auch die Möglichkeit einer Outplacement-Beratung wählen. Je professioneller das Outplacement tätig ist, desto teurer wird diese übrigens. Die Kosten können schon mal mehrere Tausend Euro betragen. Für Mitarbeiter ist ein Verzicht auf die Abfindung durchaus lohnenswert, vor allem, weil viele Beratungsfirmen eine hohe Erfolgsquote bei der Vermittlung vorzuweisen haben.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.