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Die Betriebsversammlung

Die Betriebsversammlung ist laut Betriebsverfassungsgesetz ein Zusammentreffen von Arbeitnehmern und Unternehmensleitung unter organisatorischer Leitung durch den Betriebsrat. Dafür ist es erforderlich, das im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist. Die Veranstaltung wird durch den Betriebsrat einmal im Vierteljahr einberufen. Der Termin ist vorher mit der Geschäftsleitung abzustimmen, damit diese daran ebenfalls teilnehmen kann. Im Öffentlichen Dienst findet die Veranstaltung einmal jährlich statt. Die Teilnahme ist allen Mitarbeitern des Unternehmens zu ermöglichen. Die Zeit der Veranstaltung gilt als Arbeitszeit und muss entsprechend vergütet werden. Die Versammlung ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Zusätzlich gibt es die außerordentliche Betriebsversammlung. Diese kann in besonderen Situationen, die das gesamte Unternehmen betreffen, kurzfristig einberufen werden.

Wer die Veranstaltung wann einberufen darf

Die Betriebsversammlung wird durch den Betriebsrat nach vorheriger Abstimmung mit der Geschäftsleitung einberufen. Dafür verschickt der Betriebsrat eine Einladung an alle Mitarbeiter oder gibt den Termin im Intranet oder über andere interne Medien bekannt. Die Geschäftsleitung wird ebenfalls eingeladen. Die Teilnahme ist allen Arbeitnehmern insofern zu ermöglichen, dass Arbeits- beziehungsweise Öffnungszeiten an diesem Tag zu ändern sind. Gegebenenfalls müssen Teilbereiche für die Dauer der Veranstaltung schließen. Die An- und Abreise zur Betriebsversammlung ist ebenfalls zu organisieren. Das können Fahrgemeinschaften oder Busse sein, die für die Mitarbeiter bereitgestellt werden. Der Termin wird gewöhnlich immer im gleichen Zeitraum eines Jahres anberaumt. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich.

Welche Rahmenbedingungen für die Betriebsversammlung gelten

Die Veranstaltung folgt einer vorher festgelegten Tagesordnung.

Fester Bestandteil der Versammlung sind die Agenda-Punkte:

  • Bericht über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum
  • Entwicklung der Personalkennzahlen
  • Bericht über personelle Veränderungen wichtiger Positionen
  • Bericht über soziales Engagement
  • Bericht des Betriebsrates über seine Arbeit
  • aktuelle Informationen

Die Programmpunkte werden durch die Unternehmensführung, die Bereiche Personal und Finanzen sowie durch den Betriebsrat gestaltet und vorgetragen. Den Mitarbeitern selbst ist es ebenfalls möglich, eigene Redebeiträge zu halten. Die Themen sind vorher an den Betriebsrat zu schicken. An dem Termin nehmen häufig auch Vertreter der jeweiligen Gewerkschaften teil. Diesen ist auf Wunsch eine Redezeit zur Verfügung zu stellen.

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsversammlung ist vom Arbeitgeber ein der Anzahl der teilnehmenden Mitarbeiter angemessener Raum mit entsprechender Technik zur Verfügung zu stellen. Dabei kann der Veranstaltungsort auch außerhalb der firmeninternen Räumlichkeiten gewählt werden, sollte kein der Mitarbeiterzahl entsprechender Raum vorhanden sein. Für jeden Mitarbeiter muss ein Sitzplatz bereitgehalten werden beziehungsweise muss dieser den Anforderungen an einen Versammlungsraum genügen. Für die Kosten der Betriebsversammlung kommt der Arbeitgeber auf.

Begriffsabgrenzung

Im Unterschied zur Betriebsversammlung wird die Mitarbeiter- oder Belegschaftsversammlung durch die Unternehmensleitung einberufen. Sie ist also eine Veranstaltung des Arbeitgebers.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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