Die oder der Gleichstellungsbeauftragte nimmt in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen die Aufgabe wahr, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und zu unterstützen beziehungsweise auf die Beseitigung eventueller Nachteile hinzuwirken. Je nach Größe des Unternehmens üben die Mitarbeiter die Funktion haupt- oder nebenberuflich aus. Darüber hinaus werden die Beauftragten in den Städten und Gemeinden nicht nur für die Angestellten, sondern auch für die Bürger tätig. Bei speziellen Fragen wenden sich die Gleichstellungsbeauftragten direkt an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Laut Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) geht es im Inhalt um die bessere Vereinbarung von Familie und Beruf. Da sich immer mehr Männer für eine Elternzeit, einen Halbtagsjob oder eine zeitweilige Betreuung der Kinder entscheiden, betrifft das BGleiG Frauen und Männer gleichermaßen. In Kraft getreten ist das Gesetz am 5. Dezember 2001. Das Bundesgesetz gilt als Herzstück des Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen.
Der oder die Gleichstellungsbeauftragte:
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