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Betriebsräte haben eine lange Geschichte in Deutschland

Betriebsräte sind aus der deutschen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit von Betriebsräten in deutschen Unternehmen bildet das Betriebsverfassungsgesetz, das in über 130 Paragrafen neben Rechten und Pflichten etwa auch den Ablauf der Wahl bis ins Detail regelt. Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt, es sei denn, sie müssen wegen Ausscheidens eines Betriebsrates oder Neugründung vorzeitig durchgeführt werden. Die nächsten regulären Betriebsratswahlen sind für 2022 terminiert. Es bleibt also noch genug Zeit, um sich umfassend sowohl über die Arbeit eines Betriebsrates als auch den Ablauf der Wahl zu informieren. Dabei können Erklärvideos zur Betriebsratswahl eine sinnvolle Ergänzung zu gedrucktem oder digitalem Informationsmaterial sein. Die Videos fassen in moderner Form alle erforderlichen Informationen kurz und prägnant zusammen und tragen durch die audiovisuelle Aufbereitung zu mehr Aufmerksamkeit bei.

Ein Blick zurück in die Geschichte

Betriebsräte haben in Deutschland eine lange Geschichte. Schon 1850 initiierten erste Unternehmer die Wahl von Arbeiterausschüssen. Kommerzienrat Carl Degenkolb, Abgeordneter zur Frankfurter Nationalversammlung, entwarf eine Fabrik-Gewerbe-Ordnung für Deutschland und gilt bis heute als Vordenker der Arbeitnehmervertretung. Kaum 50 Jahre später wurden Arbeiterausschüsse in Bayern und Preußen gesetzlich verankert. Kurz nach dem Ersten Weltkrieg brachten die Selbstverwaltungskörperschaften der Novemberrevolution dann echte erste Betriebsräte mit sich. In der Weimarer Republik schließlich trat 1920 das Betriebsrätegesetz in Kraft. Es sah vor, dass Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten einen Betriebsrat zu gründen hatten. Der Nationalsozialismus aber verbot Betriebsräte ganz. Doch dieses Verbot wurde gleich nach dem Zweiten Weltkrieg wieder aufgehoben. Das erste Betriebsverfassungsgesetz wurde 1952 verabschiedet. Es stand in der Tradition des Betriebsrätegesetzes von 1920 und sah die betriebliche Mitbestimmung des Betriebsrates sowie Informations- und Konsultationsrechte vor. Es galt für alle Privatunternehmen, nicht aber für den öffentlichen Dienst. 1972 gab es eine grundlegende Novellierung des Gesetzes mit erheblicher Ausweitung der Mitbestimmung. 2001 wurde das Gesetz erneut novelliert. Unter anderem wurden darin die Bildung von Betriebsräten erleichtert und deren Schutz gestärkt.

Hohe Wahlbeteiligung spricht für große Bedeutung

Bei der letzten Betriebsratswahl vom 1. März bis 31. Mai 2018 wurde in 28.000 Firmen Betriebsräte gewählt. Dabei freut sich der Deutsche Gewerkschaftsbund in seinen Daten und Fakten über die sehr hohe Wahlbeteiligung, die sogar über der der Bundestagswahl liegt. Das macht die Bedeutung der Betriebsräte bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bundesdeutscher Betriebe deutlich. Dabei arbeitet jeder Betriebsrat ehrenamtlich, er wird also für seine Tätigkeit nicht bezahlt, kann sie aber während der Arbeitszeiten erledigen. In Betrieben ab einer Größe von 200 Mitarbeitern müssen Betriebsräte sogar ganz von ihrer eigentlichen Arbeit im Unternehmen freigestellt werden. Um sich das zwingend erforderliche Fachwissen aneignen zu können, hat jedes Betriebsratsmitglied das Recht, Weiterbildungsmaßnahmen und Schulungen zu besuchen. Die Komplexität der Aufgaben bringt ein hohes Maß an Verantwortung mit sich, der man nur mit entsprechendem Rechtswissen gerecht werden kann. Beispielsweise in dem sensiblen Feld der Abmahnungen von Mitarbeitern. Hier gilt es, die betroffenen Kolleginnen und Kollegen richtig zu beraten und gegebenenfalls gegen den Arbeitgeber zu verteidigen. Deshalb ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, Betriebsräte für Weiterbildungsmaßnahmen freizustellen und die Kosten dafür zu übernehmen.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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