Das Betriebsverfassungsgesetz regelt nicht nur, unter welchen Voraussetzungen ein Betriebsrat gegründet werden kann, das BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) regelt zudem auch alle Rechte, welche einem Betriebsrat im Verhältnis zum Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Doch welche Rechte und Pflichten ein Betriebsrat hat, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel auf.
Im Rahmen dessen verfügen Betriebsräte über unterschiedliche Instrumente zur Erfüllung und Durchsetzung der Rechte von Arbeitern und Angestellten. So hat ein Arbeitgeber durch diese gesetzlichen Regelungen die Pflicht, den Betriebsrat umfassend und vor allen Dingen rechtzeitig über sämtliche wichtigen Ereignisse, Planungen, Sachverhalte und Vorhaben zu informieren, welche die Interessen der Belegschaft oder eines Mitarbeiters der Belegschaft in positiver, sowie auch in negativer Art und Weise berühren. Außerdem werden allen Betriebsräten Rechte zur Mitbestimmung und zur Mitwirkung in den jeweilig bestimmten Fällen eingeräumt. Sollte sich zudem ein Arbeitgeber nicht mit einem Betriebsrat einigen können oder wird von einem Arbeitgeber das Beteiligungsrecht des Betriebsrates verletzt und / oder mißachtet, stehen dem Betriebsrat auch rechtliche Wege zur Verfügung, um die Interessen der Arbeitnehmer in vollem Umfang vertreten zu können.
Zudem haben Betriebsräte das Recht auf eine zusätzliche Vergütung bei Überstunden und das Recht eines besonderen Kündigungsschutzes.
Neben den genannten „Rechtswegen“ nimmt das Mitwirkungsrecht eine besondere Stellung ein, da es gerade in den Bereichen förderlich ist, wo Angestellte oder Arbeiter täglich involviert und / oder von weitreichenden Konsequenzen betroffen sind. Dies sind meist die individuellen Betriebsvereinbarungen, nach denen die Belegschaft, speziell in diesem Unternehmen geführt wird.
Ein Betriebsratsmitglied hat das Recht, sich zeitweise oder auch ganz von der eigentlichen Beschäftigung freistellen zu lassen, sofern
Der Arbeitgeber muss einer derartigen Freistellung nicht zustimmen, jedoch ist das Betriebsratsmitglied verpflichtet, alle Umstände einer eventuellen notwendigen Arbeitsbefreiung gewissenhaft zu überprüfen und abzuwägen.
Ein Mitglied des Betriebsrates besitzt für die Zeit seines Amtes in einem Betriebsrat und für ein Jahr danach grundsätzlich Kündigungsschutz. Bei Schließungen von Unternehmen besteht dieser Kündigungsschutz jedoch nicht. Ebenso sind fristlose Kündigungen von dieser gesetzlichen Regelung ausgeschlossen.
Viele Pflichten eines Betriebsrates ergeben sich erst durch die Aufgabenstellungen, welche die Arbeit in einem Unternehmen mit sich bringt. Die meisten Pflichten sind jedoch ebenfalls im Betriebsverfassungsgesetz verankert und müssen von jedem Betriebsratsmitglied eingehalten werden.
Die allgemeine Verschwiegenheitspflicht unterteilt sich in zwei Kategorien. Zum Einen gibt es die Verschwiegenheitspflicht, welche durch die Betriebsräte selbst beschlossen und vereinbarte wurde, zum Anderen gilt zudem eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Verschwiegenheit. Diese beinhaltet folgende Punkte:
Betriebsräte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht lediglich gegenüber dritter Personen und nicht gegenüber anderen Mitgliedern des Betriebsrates gegenüber. Die einzigen Ausnahmen dabei regelt das BetrVG in den Paragraphen 82, Abs. 2 und 83, Abs. 1. Diese Regelungen betreffen Arbeitnehmerbeschwerden.
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