Vergütungssysteme

Gesetzlicher Mindestlohn – aktueller Stand und ein Blick in die Zukunft

In Deutschland gilt ein gesetzlicher Mindestlohn.
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Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist gesetzlicher Mindestlohn seit dem 1. Januar 2019 um 35 Cent von 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde angehoben worden. Im Jahr 2020 folgt eine weitere Anhebung um 16 Cent auf 9,35 Euro pro Stunde. Eingeführt wurde er 2015 und ist seit 2018 ausnahmslos in allen Branchen rechtlich bindend. Für wen er gilt, welche Ausnahmen es gibt und welche Entwicklung zukünftig zu erwarten ist – wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.

Gesetzlicher Mindestlohn und seine Ausnahmen

Grundsätzlich gilt gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren. Dazu gehören unter anderem auch Minijobber, Saisonarbeiter, Rentner, nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer, ausländische Beschäftigte und volljährige Schüler. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Nicht darunter fallen

  • Jugendliche unter 18 Jahre, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben
  • Auszubildende im Rahmen ihrer Berufsausbildung, und zwar unabhängig vom Alter
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung, nachdem sie die Arbeitslosigkeit beendet haben
  • Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung absolvieren
  • Praktikanten, die ein freiwilliges Praktikum machen, das eine Dauer von bis zu drei Monaten hat und dazu dient, sich beruflich zu orientieren oder sich auf ein Studium vorzubereiten
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)
  • Menschen mit einer Behinderung, die in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis stehen
  • Personen, die einen freiwilligen Dienst leisten
  • Jugendliche, die an einer Einstellungsqualifizierung nach § 54 a SGB III (Sozialgesetzbuch, drittes Buch) teilnehmen, das als Vorbereitung für eine Berufsausbildung gilt oder eine berufsqualifizierende Maßnahme nach dem Berufsbildungsgesetz ist
  • Teilnehmer einer Maßnahme der Arbeitsförderung (zum Beispiel 1-Euro-Jobs) sowie
  • alle ehrenamtlich tätigen Personen.

Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss sind vom Mindestlohn ausgenommen. Grund ist, dass sie zu einer Ausbildung angehalten werden sollen, die regelmäßig schlechter bezahlt wird als ein Job.

Der Unterschied zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn und dem Branchenmindestlohn

Seit 2019 darf gesetzlicher Mindestlohn in keiner Branche unterlaufen werden. Stattdessen sind Arbeitgeber in vielen Branchen verpflichtet, einen über dem gesetzlichen Mindestlohn liegenden Stundensatz zu zahlen. Ein Beispiel sind im Tarifvertrag festgeschriebene Branchenmindestlöhne, die auf Basis des Tarifvertragsgesetzes (TVG) oder des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG) vereinbart wurden. Branchenmindestlöhne werden regelmäßig zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern verhandelt. Wichtig beim Branchenmindestlohn ist, dass gesetzlicher Mindestlohn niemals unterschritten werden darf. Außerdem ist er ausschließlich für die am Tarifvertrag beteiligten Parteien verpflichtend.

Gesetzlicher Mindestlohn – ein Ausblick in die Zukunft

Bereits Ende Februar 2019 hat die SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschland) in Sachen gesetzlicher Mindestlohn einen weiteren Vorstoß gewagt, so zu lesen in WELT vom 23. Februar 2019 (Quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/article189278427/Mindestlohn-SPD-fordert-zwoelf-Euro.html). Insbesondere der aktuelle Finanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz manifestiert das Eintreten der SPD für soziale Gerechtigkeit durch eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro.

Um diese Forderung zu forcieren, war der Mindestlohn ein zentrales Thema der SPD im zurückliegenden Europawahlkampf. Das geschah auch vor dem Hintergrund, dass Deutschland im europaweiten Vergleich diesbezüglich lediglich einen der mittleren Plätze belegt. Die SPD hat den Mindestlohn auch weiterhin auf der Agenda und will erreichen, dass er von Brüssel fixiert wird, und zwar relativ zur Wirtschaftskraft des jeweiligen EU-Landes. Dabei steht ein Niveau von 60 Prozent des Median-Einkommens im Raum. Für Deutschland würde das bedeuten, dass es bei den gewünschten 12 Euro landet. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die SPD bei der Fraktion der Sozialdemokraten und Sozialisten im EU-Parlament (S&D) Gehör verschaffen kann. Ob gesetzlicher Mindestlohn auf bundespolitischer Ebene ein Thema bleiben wird ist fraglich, zumal noch vor dem Ende der regulären Legislaturperiode im Jahr 2021 mit einem Auseinanderbrechen der Großen Koalition gerechnet wird.

In der Zeitarbeit gilt folgendes Entlohnungssystem: https://www.personal-wissen.net/verguetungssysteme/leiharbeiter-entlohnung-in-der-zeitarbeit-1214/

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