Die Zeiterfassungspflicht kommt und sie wird digital. Ab 2026 sollen Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet sein, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden digital zu erfassen. Was bedeutet das konkret für die Personalpraxis? Wer ist betroffen? Und wie gelingt die Umsetzung?
Bereits 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden vollständig zu dokumentieren. Das Bundesarbeitsgericht folgte 2022 dieser Linie und betonte, dass Unternehmen bereits jetzt zu einer Arbeitszeiterfassung verpflichtet seien auch ohne ein explizites Gesetz.
Um diese Pflicht nun einheitlich umzusetzen, arbeitet das Bundesarbeitsministerium an einem konkreten Gesetzesentwurf. Der sieht vor, dass die Arbeitszeiten künftig elektronisch erfasst werden müssen also digital statt handschriftlich.
Die digitale Zeiterfassungspflicht soll stufenweise nach Unternehmensgröße eingeführt werden:
Das Gesetz soll voraussichtlich 2026 in Kraft treten. Ab dann beginnen die jeweiligen Fristen.
Die Pflicht zur Zeiterfassung umfasst:
Tarifverträge dürfen Ausnahmen regeln – etwa zur Form oder zur zeitlichen Nähe der Erfassung.
Für Personalverantwortliche bedeutet die neue Regelung:
Die neue Pflicht bietet auch Potenzial für Verbesserungen:
Auch wenn es Übergangsfristen gibt: Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der Einführung digitaler Zeiterfassung befassen. Die Umstellung betrifft nicht nur die Technik – sondern auch HR-Prozesse, interne Kommunikation und betriebliche Abläufe.
Tipp: Prüfen Sie vorhandene Systeme, holen Sie Angebote ein und nehmen Sie Ihre Mitarbeitenden bei der Umstellung mit – so wird aus der Pflicht eine sinnvolle Modernisierung Ihrer Arbeitswelt.
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