Kategorien: Mitarbeiterführung

Abfindungen und wann sie geltend gemacht werden können

Abfindungen – wer als Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz aufgeben muss, wird oft mit einer einmaligen Zahlung des Arbeitgebers dafür entschädigt, dass der Arbeitsplatz, sowie alle zukünftigen Verdienstmöglichkeiten, welcher dieser Arbeitsplatz mit sich bringen würde, verloren gehen.

Eine gute Abfindung kann diesen Verlust erfreulicher gestalten, sofern ein neuer Arbeitsplatz in greifbarer Nähe ist. Doch was passiert bei nachfolgender Arbeitslosigkeit und welchen Einfluss kann der Arbeitnehmer auf die Höhe einer Abfindung nehmen?

Anspruch auf Abfindungen

Kein Arbeitnehmer hat das grundsätzliche Recht auf eine Abfindung, wenn sein Arbeitsverhältnis, seitens des Arbeitgebers gekündigt wird. Ebenso sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, Arbeitnehmern Abfindungen zu zahlen, wenn sie gekündigt werden sollen. Diese grundsätzliche Regelung jedoch wird durch gewisse Umstände beeinflusst oder aufgehoben. Ausnahmen davon bilden beispielsweise einige Tarifverträge oder Sozialpläne, in denen die Zahlung einer Abfindung vereinbart wurde. Einzelne Arbeitsverträge, sowie auch eine freiwillige Zahlungsvereinbarung können die Abfindungszahlung ebenfalls rechtlich fordern. Verweist zudem ein Arbeitgeber bei einer Kündigung auf den § 1a im Kündigungsschutzgesetz, garantiert er dem Arbeitnehmer eine Abfindung, sofern dieser bei einer betriebsbedingten Kündigung keine Kündigungsschutzklage führt. Die festgesetzte Höhe der Abfindungen, welche unter dieser gesetzlichen Regelung garantiert werden, beträgt einen halben monatlichen Verdienst für jedes Jahr, in dem das Arbeitsverhältnis bestand. Als volles Jahr eines Arbeitsverhältnisses wird ein Jahr auch dann anerkannt, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als sechs – aber weniger als 12 Monate bestand. Jedem Arbeitnehmer, sowie auch jedem sozialversicherungspflichtigem Beschäftigten kann eine Abfindung gezahlt werden. Die Ausnahme davon bildet der Handelsvertreter. Dieser bekommt eine finanzielle Kompensation laut § 89b des HGB (Handelsgesetzbuch).

Kann und sollte über Abfindungen verhandelt werden?

So wie ein Arbeitgeber grundsätzlich selbst entscheiden kann, ob und in welcher Höhe Abfindungen gezahlt werden, so ist ein Arbeitnehmer auch nicht dazu verpflichtet, eine Abfindung anzunehmen. Stattdessen kann auch eine Kündigungsschutzklage geführt werden, welche in vielen Fällen die Grundlage bildet, weiterhin in einem – bis dahin gültigen Arbeitsverhältnis tätig sein zu können. Sind also Abfindungen nicht von vornherein in der Höhe gesetzlich festgelegt, kann ein Arbeitnehmer durchaus mit dem Arbeitgeber über die Höhe von zu zahlenden Abfindungen verhandeln. Als Maßstab für derartige Verhandlungen kann das, in § 1a des Kündigungsschutzgesetzes aufgeführte halbe monatliche Bruttoeinkommen pro Jahr als angemessen geltend gemacht werden. Je nachdem, in welcher Situation sich das Unternehmen des Arbeitgebers befindet, wieviel Verhandlungsgeschick aufgewendet werden kann und wie hoch oder niedrig der rechtliche Kündigungsschutz des Arbeitnehmers einzustufen ist, können Abfindungen allerdings auch weit unter oder extrem über diesem Richtwert verhandelt werden. Auch die Fristen zur Zahlung einer Abfindung sind verhandelbar. Sollte die einzuhaltende Kündigungsfrist einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, können sich beide Seiten auf einen nahe liegenden Zahlungstermin einigen.

Steuerliche Auswirkungen und nachfolgendes Arbeitslosengeld

Abfindungen sind keine beitragspflichtigen Zahlungen, da sie nicht unter die Definition „Arbeitsentgelt“ fallen, sondern lediglich als Ausgleich für zukünftiges Arbeitsentgelt gezahlt werden. Aus diesem Grund müssen keine Beiträge in die Rentenkasse, Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung oder auch in die Pflegeversicherung gezahlt werden. Jedoch unterliegt eine Abfindung den Regeln der Lohnsteuer und so ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Einkommensbescheinigung über die Abfindung auszustellen, in welcher die Lohnsteuer berechnet wird. Nachfolgend muss die errechnete Lohnsteuer vom Arbeitgeber damit nicht nur einbehalten, sondern zudem auch an das zuständige Finanzamt abgeführt werden. Nachfolgende Arbeitslosengeldzahlungen beeinflusst eine Abfindung nicht, es sei denn – statt einer Kündigung wurden mit dem Arbeitgeber ein Abwicklungsvertrag abgeschlossen, ein Aufhebungsvertrag oder kürzere Kündigungsfristen vereinbart. Dies kann dann zu unangenehmen Sperrzeiten des Arbeitslosengeldes führen.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Redaktion

Teilen
Veröffentlicht von
Redaktion

Letzte Beiträge

Die Rolle des Controllings in der Buchhaltung: Optimierung von Geschäftsprozessen

Im modernen Geschäftsumfeld ist die Rolle des Controllings unerlässlich geworden. Controlling, weit entfernt von der…

vor 7 Tagen

Die besten Köpfe können sich ihre Stelle aussuchen

Wer auf der Suche nach einer neuen Stelle ist, der schaut sich auf dem Markt…

vor 1 Monat

Personalnot in Kliniken – Auswirkungen und Lösungen bei akutem Fachkräftemangel im Überblick!

Das Klinikpersonal in vielen Einrichtungen hierzulande ist völlig überlastet, es müssen Operationen verschoben werden und…

vor 2 Monaten

Sprache mit Führungsqualität verknüpfen: Englischkenntnisse führen zu Recruitment-Erfolgen

In der globalisierten Geschäftswelt, die von internationalen Handelsbeziehungen geprägt ist, sind exzellente Kommunikationsfähigkeiten von entscheidender…

vor 3 Monaten

Was macht einen attraktiven Arbeitgeber aus?

Der Kampf um qualifizierte Fachkräfte ist für viele Unternehmen inzwischen zur Existenzfrage geworden. Arbeitnehmer mit…

vor 4 Monaten

Mindestlohn für Mitarbeiter: Wie Unternehmen Probleme vermeiden

Der 2015 eingeführte Mindestlohn wurde schon immer von kritischen Debatten begleitet. Viele Mitarbeiter und Unternehmen…

vor 6 Monaten