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Ausbildung Rettungsassistent – ab 2014 der Notfallsanitäter

Sie sind fast immer auf der Überholspur unterwegs, müssen sich schnell einen Überblick verschaffen und kompetent handeln – ein Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin ist in vielen Fällen der erste an einem Unfallort und versorgt Menschen mit lebensrettenden Maßnahmen, bis der Notarzt eingreifen kann. Eine interessante und äußerst anspruchsvolle Tätigkeit, welche einer umfassenden und praxisnahen Ausbildung bedarf. Um diesem hohen Anspruch gerecht werden zu können und Auszubildende auf ihre Tätigkeit so realistisch, wie nur irgend möglich vorzubereiten, hat sich die Rettungsassistent Ausbildung in die Ausbildung zum Notfallsanitäter / zur Notfallsanitäterin gewandelt.

Was gilt ab wann und warum

Ab dem 1. Januar 2014 gilt das neue Notfallsanitätergesetz. Damit die Rettungsassistent Ausbildung nicht nur dem mittlerweile höherem Unfallaufkommen, allen technischen Neuerungen und flächendeckenderen Anspruch gerecht werden kann, sondern zudem auch für alle Bürger die Neuerungen erkenntlich sind, hat sich auch der Name des Berufsfeldes geändert. So wurde aus dem Rettungsassistenten / der Rettungsassistentin ein Notfallsanitäter / eine Notfallsanitäterin. Das neue Notfallsanitätergesetz löst mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014 das bisher geltende Rettungsassistentengesetz ab. Ebenfalls ab 2014 ändert sich auch die Ausbildung, einschließlich vieler Ausbildungsinhalte. Dieser Schritt wurde notwendig, um die Rettungsassistent Ausbildung den heutigen Anforderungen anzupassen. Dabei konnte die schulische Ausbildung weitaus stärker mit dem praktischen Teil der Ausbildung vernetzt werden. Somit haben sich nicht nur Inhalte verändert, sondern auch die Dauer einer Rettungsassistent Ausbildung. Die Notsanitäter Ausbildung beträgt statt bisher zwei Jahre ab 2014 drei Jahre. Neben diesen umfassenden Veränderungen wurde zudem für die Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung eingeführt, welche auch über den gesamten Zeitraum der Ausbildung gezahlt wird. Wer jedoch vor der Gültigkeit des neuen Notfallsanitätergesetzes eine Rettungsassistent Ausbildung begonnen hat, kann diese auch noch auf die herkömmliche Weise beenden.

Die Aufgabenbereiche eines Notfallsanitäters / einer Notfallsanitäterin

Tätigkeit als Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin:

Dies wären hauptsächlich:

  • eigenverantwortliche Erstversorgung von Unfallopfern am Unfallort
  • Assistenz während der Notarzt tätig ist
  • Verabreichen bestimmter Medikamente
  • Transport von Verletzten und Unfallopfern
  • Desinfektion und Säubern der Einsatzfahrzeuge und Geräte nach abgeschlossenem Einsatz

Ein Notfallsanitäter / eine Notfallsanitäterin hat zudem häufig auch Nebenaufgaben zu erfüllen. Sie werden teilweise auch bei Feuerwehren durch technische Hilfeleistung oder sogar im Rahmen einer Brandbekämpfung tätig. Zudem müssen oft auf einer Rettungswache Telefon- und Pfortendienst erledigt oder notwendige Einsätze koordiniert werden. Auch in der Breiten- und Fachkräfteausbildung können Notfallsanitäter / Notfallsanitäterinnen mitarbeiten.

Voraussetzungen für eine Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin Ausbildung

In der Regel ist ein Realschulabschluss notwendig, um die einstige Rettungsassistent Ausbildung als geänderte Notfallsanitäter Ausbildung beginnen zu können. Doch auch Auszubildende mit einem Hauptschulabschluss haben die Möglichkeit, Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin zu werden. In diesem Fall ist eine zusätzlich abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung vorzuweisen.

Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin Ausbildungsinhalte

Ein Auszubildender zum Notfallsanitäter / zur Notfallsanitäterin lernt den menschlichen Körper in Aufbau und Funktionsweise kennen. Zudem wird vermittelt, wie Erkrankungen oder auch Verletzungen beurteilt werden, wie Störungen lebenswichtiger körperlicher Funktionen auftreten können und wie diese erkannt werden. Außerdem gehören Verhaltensweisen bei medizinischen Notfällen, künstliche Beatmung, die Wiederbelebung von Herz und Lunge oder auch Magenspülungen zu den wichtigen Inhaltspunkten der neuen Rettungsassistent Ausbildung. Wer sich entscheidet, den Beruf des Notfallsanitäters / der Notfallsanitäterin zu ergreifen, erfährt während der Ausbildung auch, wie Sterbende begleitet werden, was bei Schwangerschaften oder Geburten wichtig und in Notfällen zu unternehmen ist, was beispielsweise psychiatrische Notfälle mit sich bringen können oder was bei sehr schweren Unfällen und im Katastrophenfall getan werden muss. Kenntnisse über Arzneimittel aus dem notfallmedizinischen Bereich und mögliche Arzneiformen werden ebenfalls behandelt. Welche Gefahren ein Einsatzort bieten kann und wie Einsatzstellen abgesichert werden, lernen zukünftige Notfallsanitäter / Notfallsanitäterinnen auch. Diese Ausbildung wird als duale Ausbildung absolviert, welche mit einer Abschlussprüfung – bestehend aus mündlichem, schriftlichem und praktischem Teil – beendet wird.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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