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Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) – freiwilliges soziales Jahr

Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an Frauen und Männer, die sich ein freiwilliges soziales Jahr (fsj) für das Gemeinwohl engagieren wollen. Dafür stehen Stellen im sozialen, ökologischen und künstlerischen Bereich zur Verfügung. Weitere Einsatzmöglichkeiten gibt es im Sport und im Zivil- und Katastrophenschutz.

Freiwilliges Soziales Jahr –  Einsatzstellen

Vor allem die Wohlfahrtsverbände, beispielsweise Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz und Paritätischer Wohlfahrtsverband sind an Freiwilligen interessiert. Dazu kommen die staatlichen und privaten Krankenhäuser, Pflege-, Alten- und Hospizeinrichtungen, in denen die Frauen und Männer ihren Dienst absolvieren können. Im Bereich Kinder und Jugend sind es die Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen, die sich über tatkräftige Verstärkung freuen. Dazu gibt es Stellen in Selbsthilfegruppen, Sportvereinen, Kur- und Erholungsheimen und bei Einrichtungen der Behindertenhilfe. Museen und Kultureinrichtungen verfügen ebenfalls über mögliche Einsatzstellen. Dazu kommen Stellen im Umwelt- und Naturschutz.

Freiwilliges Soziales Jahr – Ziele

Der Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) oder auch das freiwilliges soziale Jahr (fsj) entstand 2011 als Reaktion auf die Abschaffung der Wehrpflicht. Da damit auch der Zivildienst als wichtige Säule in der Alten- und Krankenpflege wegbrach, sollte der Freiwilligendienst die vielfältigen Aufgaben übernehmen. Die bereits im Rahmen des Zivildienstes vorhandenen Stellen wurden 2011 automatisch in Einsatzstellen und Plätze des Bundesfreiwilligendienstes umgewandelt. Dennoch reichen die Freiwilligen gerade in diesem Bereich bis heute nicht aus, um die Zahl der benötigten Hilfskräfte auch nur ansatzweise zu decken. Die Bundesregierung verfolgt mit den Dienst auch das Ziel, Bürger und Bürgerinnen zu mehr Engagement zu ermuntern, um im Sinne der Allgemeinheit zu wirken.

Freiwilliges soziales Jahr – Voraussetzungen

Im Gegensatz zum Zivildienst kann beim Freiwilligendienst jeder mitmachen, der sich gern engagieren möchte. Ist die Vollzeitschulpflicht erfüllt, was in den meisten Fällen im Alter von 16 Jahren ist, dürfen sich Frauen und Männer ab diesem Alter auf eine der Stellen bewerben. Es ist aber auch älteren Bürgern und Bürgerinnen möglich, den Bundesfreiwilligendienst zu absolvieren. Nach oben gibt es keine Altersgrenze.

Wie lange der Bundesfreiwilligendienst dauert

Normalerweise dauert der Dienst im freiwilligen sozialen Jahr 12 Monate, es sollten jedoch mindestens sechs, höchstens aber 18 Monate geleistet werden. In der Regel handelt es sich beim Freiwilligendienst um eine Vollzeitstelle. In Ausnahmefällen und bei Freiwilligen über 27 Jahren ist auch ein Teilzeitdienst möglich. Genaue Regelungen erfahren die Interessierten in den einzelnen Stellen.

Der Verdienst im Bundesfreiwilligendienst

Die Vergütung beim Freiwilliges soziales Jahr ist vergleichsweise gering und ist eher als Aufwandsentschädigung zu betrachten. 2015 beträgt der Regelsatz für den Dienst im gesamten Bundesgebiet 363 Euro im Monat. Dies ist allerdings eine Obergrenze. Dazu gewähren jedoch viele Stellen Zusatzleistungen. Das können kostenlose Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung oder andere finanzielle Zuschüsse sein. Der geldwerte Vorteil kann im Monat bis zu 500 Euro betragen. Jugendliche, die Anspruch auf Kindergeld haben, erhalten dieses nach Beendigung des Dienstes um die Zeit des Freiwilligendienstes verlängert weiter. Das bedeutet, dass Frauen und Männer bei einem 6 Monate dauernden Freiwilligendienst, der in ihren 25. Geburtstag fällt, für die 6 Monate darüber das Kindergeld nachbezahlt bekommen. Diese Regelung wurde vom Zivildienst übernommen.

Weitere Informationen für Interessierte

Die Bundesregierung hat für interessierte Bürger und Bürgerinnen eine Internetseite zum Thema Bundesfreiwilligendienst ins Leben gerufen (www.bundesfreiwilligendienst.de). Dort gibt es neben allgemeinen Informationen viele Erfahrungsberichte ehemaliger Freiwilliger zum Nachlesen.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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