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Befristeter und unbefristeter Arbeitsvertrag – der Unterschied

Befristete Arbeitsverhältnisse bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Personalkosten überschaubar zu halten. Im Fall einer geringen Auftragslage gefährden sie dann nicht die Arbeitsplätze der unbefristet Beschäftigten. Arbeitnehmer dagegen sind an einem unbefristeten Vertrag interessiert, vor allem wenn diesem bereits einer oder mehrere zeitlich begrenzte Jobs vorausgegangen sind. Unterschied unbefristeter Arbeitsvertrag zu befristeter Arbeitsvertrag – automatische Beendung mit Ablauf der Befristung. Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag ist nicht erforderlich. Wünscht der Arbeitgeber eine weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers, wird er ihm diese anbieten. Dabei kann der neue Vertrag ebenfalls wieder befristet oder dann unbefristet sein. Je Befristung ist eine maximale Dauer von 24 Monaten gesetzlich vorgeschrieben.

Worauf bei einem befristeten Vertrag geachtet werden sollte

Die Befristung des Vertragsverhältnisses muss im Arbeitsvertrag explizit genannt werden. Fehlt diese Formulierung, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet. Auch bei einer unzulässigen Befristung wird aus dem befristeten nach Ablauf der Frist ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Damit die Entfristung vom Arbeitgeber anerkannt wird, müssen Arbeitnehmer dann jedoch Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Mit einer sogenannten Entfristungsklage kann der Arbeitnehmer die rechtmäßige Feststellung beantragen. Zur Einreichung der Klageschrift ist ein Anwalt notwendig.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hat sich der deutsche Gesetzgeber klar positioniert. Das Gesetz soll die Diskriminierung befristet Angestellter verhindern und die Zahl dieser Arbeitsverträge eindämmen.

Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden unter anderem die folgenden Fragen geregelt:

  • wie oft darf ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden
  • welche Höchstdauer dieser Vertrag haben darf
  • wann die Befristung zulässig ist.

Das Gesetz gibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern Planungssicherheit und beseitigt eventuelle Gesetzeslücken. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) trat am 1. Januar 2001 in Kraft.

Wie oft und unter welchen Bedingungen ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden kann

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist maximal dreimal möglich. Danach wandelt sich der befristete Vertrag automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Gerade in den letzten Jahren haben sogenannte Kettenarbeitsverträge in der Öffentlichkeit wiederholt für Wirbel gesorgt. Mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist diese Praxis in den Unternehmen nicht mehr möglich.

Bei der Befristung von Arbeitsverträgen gibt es gewisse Sonderfälle. So darf eine zeitliche Begrenzung nach Abschluss der Ausbildung nur einmal erfolgen. Bei der Neugründung eines Unternehmens kann das befristete Arbeitsverhältnis ausnahmsweise 48 Monate dauern. Sonst ist die Befristung auf 24 Monate begrenzt. Einen Sonderfall bilden befristete Verträge für Arbeitnehmer, die bereits 52 Jahre und älter sind.

Bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen kann das befristete Arbeitsverhältnis dann auf eine Dauer von 5 Jahren verlängert werden:

  • Unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses war der Arbeitnehmer mindestens vier Monate arbeitslos
  • Der Arbeitnehmer bezog Transferkurzarbeitergeld
  • er hat an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme teilgenommen.

Spezielle Regeln für die Befristung von Arbeitsverträgen gelten im Öffentlichen Dienst und in der Medienbranche.

Unbefristeter Arbeitsvertrag – gibt es einen Anspruch?

Neben der bereits genannten Entfristungsklage bei einem der Sache nach unbefristeten Arbeitsverhältnis kann der Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigung verlangen, wenn der Arbeitgeber diese bei fachlicher Eignung in Aussicht gestellt hat. Wird der Arbeitnehmer nach Ablauf der Frist weiter beschäftigt, hat er ebenfalls Anspruch auf die Entfristung seines Vertrages. Nach der dritten zeitlichen Begrenzung gilt der Arbeitsvertrag ebenfalls als unbefristet.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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