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Nach der Hochzeit – Welche Steuerklasse wählen?

Wer in Deutschland heiratet, der steht nach der Vermählung vor der Frage, welche Steuerklasse jetzt am meisten Sinn macht. Die Wahl der richtigen Steuerklasse ist deshalb so wichtig, weil sie erheblichen Einfluss auf die Steuerlast und somit auch die finanzielle Situation eines Ehepaares nehmen kann. Welche Steuerklasse am sinnvollsten ist, hängt von mehreren Faktoren ab, die im Rahmen dieses Artikels besprochen werden.

Die Steuerklassen und ihre Bedeutung

Welche Steuerklasse ein Ehepaar auswählt, legt fest, wie hoch die Einkommensteuer ausfällt, die beide Ehepartner gemeinsam zu zahlen haben. Grundsätzlich stehen in Deutschland 6 verschiedene Steuerklassen zur Auswahl. Für Ehepartner jedoch sind hauptsächlich die Steuerklassen 3, 4 und 5 relevant. Die Wahl der Steuerklasse entscheidet darüber, wie viel ein Ehepaar an Einkommensteuer zahlen muss und hat somit entsprechenden Einfluss auf das zur Verfügung stehende Einkommen.

Wann Steuerklasse 3 Sinn macht

Die Steuerklasse 3 wird meist dann gewählt, wenn ein Ehepartner ein erheblich höheres Einkommen erwirtschaftet als der andere. In einem solchen Fall macht es Sinn, dass sich der Partner mit dem höheren Einkommen in Steuerklasse 3 einstufen lässt, während der Ehepartner mit dem niedrigeren Einkommen die Steuerklasse 5 wählt. Diese Kombination bietet den großen Vorteil, dass der Ehepartner mit dem höheren Einkommen weniger Einkommensteuer zahlen muss, sodass vom hohen Bruttogehalt deutlich mehr netto übrig bleibt. Dieses Vorgehen lohnt sich auch dann, wenn ein Ehepartner sich um die Kinder kümmert und deshalb temporär weniger arbeitet, sodass er entsprechend weniger verdient. Schließlich kann die Steuerklasse später wieder gewechselt werden.

Warum viele Ehepaare Steuerklasse 4 wählen

Die Steuerklasse 4 gilt als die Standardoption für Ehepaare in Deutschland, wenn diese ähnlich viel verdienen. Dabei wird das Einkommen von beiden Ehepartnern addiert und durch 2 geteilt, um den durchschnittlichen Steuersatz zu ermitteln. Im Anschluss daran wird der Betrag gemäß dem Splittingverfahren der Besteuerung unterzogen. Ein großer Vorteil der Steuerklasse 4 besteht darin, dass die Steuerlast fair auf beide Ehepartner aufgeteilt wird. In diesem Fall sind beide Partner dazu verpflichtet, in etwa die gleiche Summe an Steuern zu zahlen. Da es zu keinen großen steuerlichen Unterschieden kommt, werden finanzielle Spannungen in der Ehe vermieden. Somit kann dieses Vorgehen zu einer harmonischen Ehe beitragen.

Der Wechsel der Steuerklasse

Wann sich ein Wechsel der Steuerklasse empfiehlt, ist von der eigenen Situation abhängig. Grundsätzlich können Ehepaare einmal pro Jahr ihre Steuerklasse wechseln. Dies macht meist aber nur dann Sinn, wenn sich die finanzielle Situation des Paares deutlich verändert hat. Hat ein Partner seinen Job verloren oder verdient aus anderen Gründen wenig bis gar kein Geld, dann kann sich ein Wechsel von Steuerklasse 4 in Steuerklasse 3 lohnen, um auf diese Weise die finanzielle Belastung zu verringern. Die Steuerlast kann auch dann im Rahmen eines Steuerklassenwechsels optimiert werden, wenn ein Partner eine längere berufliche Auszeit vornimmt oder in Elternzeit geht, um sich um die Kinder kümmern zu können. Es ist jedoch immer ratsam, zuerst einmal die eigene Situation zu analysieren und im Vorhinein zu berechnen, welche Steuerklasse die beste Wahl ist, bevor man sich vorschnell entscheidet und diese Entscheidung erst in einem Jahr wieder korrigieren kann.

Gemeinsame oder getrennte Veranlagung?

Ehepaare müssen nicht zwangsläufig eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Sie können sich auch für die getrennte Veranlagung entscheiden, bei der jeder Ehepartner seine Einkünfte getrennt voneinander versteuert, statt wie bei der gemeinsamen Veranlagung das Gesamteinkommen des Ehepaares zu versteuern. In der Regel ist die gemeinsame Veranlagung steuerlich vorteilhafter. Das ist vor allem dann der Fall, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere oder wenn sich beide Einkommen in etwa auf dem gleichen Niveau befinden. In bestimmten Fällen macht jedoch die getrennte Veranlagung mehr Sinn. Zum Beispiel dann, wenn ein Ehepartner große Verluste gemacht hat, die in ein anderes Steuerjahr übertragen werden sollen. Bei der gemeinsamen Veranlagung würden diese sonst mit den positiven Einkünften des Partners verrechnet werden.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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