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Elternzeit Vater

Elternzeit Vater
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Mütter und Väter, die ihren Nachwuchs gern Zuhause betreuen und erziehen möchten, haben darauf bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch. Die Zeit wird Elternzeit genannt. Während der Auszeit vom Beruf besteht Kündigungsschutz. Neben der Elternzeit für Mütter ist die Elternzeit Vater heute ebenfalls sehr beliebt. Die jungen Familien teilen die Elternzeit untereinander auf oder nehmen diese sogar gemeinsam.

Wo und wann ist die Elternzeit zu beantragen

Die Elternzeit Mutter und die Elternzeit Vater ist beim jeweiligen Arbeitgeber zu beantragen. Der Antrag sollte mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn in Schriftform gestellt werden. Bei Fristversäumnis verschiebt sich auch der Beginn der Elternzeit entsprechend nach hinten. Beim Antrag auf Elternzeit müssen Arbeitnehmer festlegen, wie lange die Familienauszeit dauern soll. Insgesamt dürfen von einem Arbeitnehmer bis zu drei Jahre Elternzeit genommen werden.

Wann ist der Beginn der Elternzeit

Die Elternzeit beginnt mit dem Tag der Geburt. Die Elternzeit darf jedoch nicht mit dem Mutterschutz verwechselt werden. Dieser dauert acht Wochen und beginnt ebenfalls mit dem Tag der Geburt. Möchten Mütter direkt nach dem Mutterschutz in die Elternzeit gehen, muss diese sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn beziehungsweise eine Woche nach der Entbindung beantragt werden.

Elternzeit Vater oder Mutter

Generell haben beide Elternteile, also Mütter und Väter, das Recht auf Elternzeit. Sie können auch beide gleichzeitig in Elternzeit gehen. Dabei gilt auch für die Elternzeit Vater, dass die Familienzeit sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber zu beantragen ist. Möchten Väter nur zwei Monate in Elternzeit gehen, beantragen sie diese entsprechend später. Die Elternzeit Vater wird ebenfalls eine Woche nach der Geburt des Kindes beim Arbeitgeber beantragt, wenn der frischgebackene Vater acht Wochen nach der Geburt in Elternzeit gehen möchte.

Wer zahlt das Elterngeld

Das Elterngeld wird für die Elternzeit Mutter oder die Elternzeit Vater bis zu 14 Monate gezahlt. Dabei kann ein Elternteil bis zu 12 Monate Elterngeld erhalten. Nur wenn der Partner ebenfalls für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragt, erhöht sich auch die gesamte bezahlte Elternzeit der Mutter oder des Vaters auf maximal 14 Monate. Das Elterngeld wird vom Staat gezahlt. Zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes wird der Verdienst der Mutter oder des Vaters vor Beginn der Elternzeit herangezogen. Beträgt das Einkommen bis zu 1200 Euro im Monat, erhalten Mütter und Väter 67 % des bisherigen Gehaltes als Elterngeld gezahlt. Liegt das Einkommen darunter, gibt es sogar 100 % Elterngeld. Bei höheren Einkommen zahlt der Staat 65 % des bisherigen Gehaltes als Elterngeld.

Was ist Elterngeld plus

Möchten Eltern gern während der Familienzeit in Teilzeit arbeiten, haben sie Anspruch auf Elterngeld plus. Bei diesem Modell werden aus einem Elterngeldmonat zwei Elterngeld-Plus-Monate. Es ist den Müttern und Vätern auch möglich, dieses Arbeitszeitmodell gleichzeitig mit ihrem Partner zu wählen. Dann gibt es – zusätzlich zum Partnerschaftsbonus – vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate.

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