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Arbeitsschutz – gutes Management verbindet

Arbeitsschutz
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Dem Arbeitsschutz in einem Unternehmen wird oft nur unzureichende Aufmerksamkeit gewidmet. Dabei ist es nicht nur so, dass viele Arbeitnehmer die dafür geltenden Schutzmaßnahmen oder Vorschriften nicht beachten, sondern auch ein Unternehmen selbst die Arbeitsschutzgesetze nur teilweise kennt oder nur halbherzig umsetzt. Ein direktes Arbeitsschutzmanagement kann helfen, Unternehmen und Beschäftigte vor unangenehmen Konsequenzen zu schützen.

Das duale Arbeitsschutz System

Um konkurrenzfähig zu bleiben, muss ein Unternehmen seine Funktionalität und Effektivität regelmäßig anpassen. Ständig wechselnde Technologien, schnellere Arbeitsabläufe oder neue Aufgabenbereiche – Veränderungen, organisatorische Meisterleistungen und Zeitdruck gehören für viele Unternehmen zu den täglichen Herausforderungen. Die Mitarbeiter eines Unternehmens setzen Planungen und Ziele der Unternehmensführung um. Damit auch durch schwierige Arbeitsabläufe weder die langfristige Gesundheit gefährdet ist, noch plötzliche Arbeitsunfälle einem Mitarbeiter Schaden zufügen, wird in Deutschland das sogenannte duale Arbeitsschutzsystem praktiziert. Dieses System beinhaltet Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzregelungen, welche einerseits durch Bund und Länder, sowie andererseits Unfallversicherungsträger ausgeführt werden müssen. Zusätzliche Richtlinien der europäischen Union sind dabei ebenfalls zu beachten.

Basis des geltenden Arbeitsschutz

Die meisten Arbeitsschutz Regelwerke wurden von potentiellen Gefahren abgeleitet.

Die wichtigsten Gefahrenquellen befinden sich in folgenden Bereichen:

  • gefährliche Stoffe (biologisch, giftig, krebserregend, entzündlich)
  • psychische Belastungen (lange Arbeitszeiten, Überforderung, zu wenig Erholung, negatives Arbeitsklima)
  • physische Belastungen (schweres Heben, einseitige körperliche Belastungen, schlechte Sitzhaltung)
  • Tätigkeitsumfeld (schlecht gesicherte Arbeitsplätze, schlechte Beleuchtung, Lärm)

Mögliche Arbeitsschutzmaßnahmen, welche den Gefahrenquellen gegenüber stehen, werden in drei verschiedene Bereiche eingeteilt:

  • medizinischer Arbeitsschutz
  • technischer Arbeitsschutz
  • sozialer Arbeitsschutz

Um allen Gefahrenquellen, Richtlinien und Anforderungen gerecht werden zu können, sollte ein Unternehmen ein direktes Arbeitsschutzmanagement aufbauen, welches nicht nur über das notwendige Wissen der Arbeitsschutzregelungen verfügt, sondern zudem in der Lage ist, auch den Mitarbeitern geltenden Arbeitsschutz und die dafür notwendigen Maßnahmen sinnvoll näher zu bringen.

Soziale Räume

Arbeitsschutz funktioniert auf vielen unterschiedlichen Ebenen. Neben Arbeitsschutzbekleidung, der ausreichenden Kennzeichnung gefährlicher Stoffe oder dem Einhalten von Erholungsphasen sind auch soziale Räume ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzregelwerkes. Beschäftigt ein Unternehmen mehr, als 10 Mitarbeiter oder wird mit biologischen Agenzien, sowie weiteren Gefahrstoffen gearbeitet, sind soziale Räume Pflicht. Damit diese Vorschriften unternehmensorientiert realisiert werden können, haben sich Unternehmen, wie beispielsweise becker-raumsysteme.de auf Hallenbüros und flexible Trenn- und Stellwände in der Produktion spezialisiert. Mit derartigen modularen Systemen können nicht nur die vorgeschriebenen sozialen Räume, innerhalb größerer Produktionshallen geschaffen werden, es wird zudem auch ausreichender Schallschutz für Mitarbeiter gewährleistet – z.B. H454 Hallenbüro als Sozialraum. Durch die modulare Bauart solcher Systeme kann bei wachsender Mitarbeiteranzahl die räumliche Kapazität kurzfristig erweitert werden. Auf diese Weise erhält das engagiertes Arbeitsschutzmanagement durch ein perfektes Raummanagement arbeitsschutzgerechte Unterstützung. Wer Arbeitsschutz wirklich umsetzen möchte, findet auch passende Lösungen!

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.