Personalbeschaffung

Professioneller Headhunter – der „Kopfjäger“ auf dem Arbeitsmarkt

Professioneller Headhunter
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Ein professioneller Headhunter unterstützt Arbeitnehmer, die sich beruflich verändern wollen. Er sucht im Auftrag von nationalen und internationaler Unternehmen schnell und effizient nach gut ausgebildeten Führungskräften für das leitende Management. Aber auch Spezialisten ohne Führungsverantwortung stehen auf seiner Wunschliste. Der „richtige Mann“ oder die „richtige Frau“ sollte dabei Fachkompetenz, Einfühlungs- und Kommunikationsvermögen und Koordinationsqualitäten besitzen, mindestens zwei bis drei Jahre Berufserfahrung und/oder eine gefragte berufliche Spezialisierung mitbringen.

Professioneller Headhunter – die klassische Aufgabe

Die meisten Personalberater haben eine einschlägige Ausbildung absolviert und kennen die Marktlage.
Zu ihren Aufgaben gehört es, sich in die unterschiedlichsten Firmenprofile zu denken, gezielt nach dem Bewerber zu suchen, ihn zu finden und abzuwerben, der am besten ins Unternehmen passt.
Ergo: Ein professioneller Headhunter findet nicht nur, er überzeugt den geeigneten Bewerber, das Unternehmen zu wechseln.

Welche Argumente überzeugen den Bewerber?

Gute Gründe für den Wechsel im Job sind immer:

  • die Perspektive und die Herausforderung in einem neuen Job,
  • Weiterentwicklung, zukünftige Beförderung und Aufstiegschancen,
  • mehr Verantwortung übernehmen,
  • die persönliche Zufriedenheit.
  • In der zweiten Phase, wenn dann echtes Interesse besteht, die Höhe des Gehaltes.

Wie finden professionelle Headhunter den Bewerber?

Das geschieht in erster Linie mit der systematischen Suche und telefonischer Direktansprache von Fach- und Führungskräften.
Im Vorfeld wird dazu ein fachliches und persönliches Anforderungsprofil für den zu besetzenden Arbeitsplatz erstellt. Auf dieser Basis wird recherchiert und im Anschluss der Kandidat kontaktiert.
Aus der Sicht des Bewerbers lautet die Devise: er muss auf sich aufmerksam machen!
Wer den Wunsch nach einen anderen Arbeitsplatz hegt, sollte sich in Business-Netzwerken (z. B. Xing oder LinkedIn)
und sozialen Netzwerken (z. B. Facebook, Google+, VK, Stayfriends) anmelden, engagieren und in Datenbanken registrieren. Dazu gehört unbedingt ein eigenes, vollständiges Profil mit Bild anzulegen, Schlüsselbegriffe zu benennen und in Gruppen aktiv werden.
Ebenso eignet sich der Besuch von ausgewählte Bewerber-Veranstaltungen, um wichtige Kontakte zu knüpfen. Auch Beziehungs­management bzw. Empfehlungen von Freunden und Bekannten sind ein gangbarer Weg.

Was tun Sie, wenn der Anruf von einem Headhunter kommt?

Angebracht und wichtig ist immer: erst einmal zuhören und gelassen bleiben!
Zwischen dem Bewerber und dem neuen Job liegen noch viele Gespräche und Treffen.

Zu den grundlegenden Regeln für den Erstkontakt mit einem Personalberater gehören:

  • Nicht nervös werden oder übertreiben, elementare Anstandsregeln nicht vergessen.
  • Authentisch sein.
  • Mit Fingerspitzengefühl kommunizieren, nicht gleich in diesen ersten kurzen Minuten alles zerreden.
  • Nicht über den aktuellen Arbeitgeber schlecht sprechen.
  • Ein aktives Gespräch führen und wichtige Eckdaten erfragen. (Kontaktdaten Personalberater, Unternehmen: Größe, Branche, Region, Position)
  • Um Bedenkzeit bitten, die übliche Spanne sind zwei Tage.
  • Nicht zu hoch pokern oder ständig neue Forderungen stellen.
  • Beim Telefonat lächeln – das wirkt sofort aufgeschlossen und sympathisch.
  • Vorsicht:  Nie danach fragen, wie oder warum der Headhunter gerade Sie als Bewerber ausgesucht hat und anruft.

Indizien für unseriöse Anrufer

Die Berufsbezeichnung Headhunter ist in Deutschland bisher nicht geschützt. Leider gibt es in dieser Branche auch schwarze Schafe. Doch wie erkennt man sie?
Hier einige Hinweise:

  • Der Anrufer übt sich in Geheimniskrämerei und nennt nicht den Auftraggeber.
  • Kaltaquise und lange Telefonate sind für ein „echtes“ Erstgespräch eher untypisch.
  • Fragen zum Lebenslauf, Ausbildung, berufliche Erfolge erfolgen nicht, da es bereits im Bewerberprofil steht.
  • Falsche und unseriöse Versprechen darf es nicht geben.
  • Später besteht Erklärpflicht, wenn ein anderer Bewerber bevorzugt wurde.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.