Personalbeschaffung

Interne vs. externe Personalbeschaffung

externe Personalbeschaffung
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Unter dem Begriff Personalbeschaffung versteht man die Aufgabe, für Unternehmen Arbeitskräfte mit fachlicher Eignung zu beschaffen. Die Suche kann durch die interne oder externe Personalbeschaffung erfolgen.

Die Personalbeschaffung als Teilaufgabe der Personalabteilung

Häufig ist die Personalbeschaffung Aufgabe des Bereiches Personal. Er ermittelt den eventuellen Bedarf der Fachabteilungen und unterbreitet entsprechende Vorschläge für die Umsetzung. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Formulierung der Ausschreibung sowie die organisatorische Vorbereitung der Bewerbergespräche. Die Entscheidung, ob die Stelle intern oder extern ausgeschrieben wird, trifft meist der Personalleiter.

Die Suche nach geeignetem Personal beginnt in den Unternehmen häufig intern

In vielen Unternehmen beginnt die Personalbeschaffung zunächst intern. Das hat viele Vorteile. Zum einen werden Kosten für Anzeigenschaltungen oder ähnliches gespart. Bei internen Mitarbeitern entfallen teure Einarbeitungszeiten. Der Bewerber ist dem Unternehmen außerdem bekannt. Bei einer internen Personalsuche wird die Stelle allerdings nicht unbedingt mit dem besten Kandidaten besetzt.

Und nicht immer lassen sich offene Stellen intern besetzen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es um neue Arbeitsaufgaben geht, die in der Firma bisher noch kein Mitarbeiter betreut hat. Oder es wird ein Experte gesucht, beispielsweise in den Bereichen Finanzen oder Controlling – dann ist die externe Personalbeschaffung Mittel der ersten Wahl.

Für die Suche nach neuen Mitarbeitern können auch externe Beratungsunternehmen beauftragt werden

Spätestens dann wird ein Unternehmen Stellenanzeigen schalten oder sich an einen externen Personalberater wenden. Für die Anzeigenschaltung stehen Firmen heute eine ganze Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung. Die offene Stellen können auf der eigenen Homepage sowie den eigenen Social-Media-Kanäle veröffentlicht werden. Neben den klassischen Printanzeigen nutzen viele Unternehmen für die Personalbeschaffung auch die Dienstleistung große Suchportale.

Bei der Suche nach einem Spezialisten bietet sich die Unterstützung durch einen Personalberater oder Recruiter an. Diese kennen sich mit den spezifischen Anforderungen, die an diese Kandidaten gestellt werden, bestens aus. Als Nachteil der externen Personalsuche müssen die hohen Honorarkosten genannt werden. Gibt es jedoch einen Engpass an passendem Fachpersonal, sind die Unternehmen geradezu gezwungen, die finanziellen Mittel zu investieren. Nur mit den besten Mitarbeitern lässt sich die Wettbewerbsfähigkeit auf Dauer sicherstellen.

Welche Variante der Personalbeschaffung am besten geeignet ist, kann sich von Unternehmen zu Unternehmen deutlich unterscheiden

Welche Art der Personalbeschaffung die Unternehmen bevorzugen, hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab. Es ist auch möglich, dass die eine Stelle intern besetzt werden kann, während es für die andere keinen geeigneten internen Bewerber gibt.

Interne oder externe Personalbeschaffung? Der Betriebsrat ist mit im Boot

Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, darf dieser bei der Entscheidung, ob die Personalbeschaffung intern oder extern erfolgt, in den meisten Fällen ein Wörtchen mitreden. Gerade dann, wenn Mitarbeiter gern Vollzeit arbeiten möchten, es aber aufgrund fehlender freier Stellen nicht möglich ist, den Wunsch zu entsprechen, werden Betriebsräte von der Personalabteilung eine interne Ausschreibung der vakanten Stelle verlangen. Auch bei der abschließende Entscheidung, wer der Kandidaten die Stelle erhält, dürfen die Betriebsratsmitglieder ihr Votum abgeben. Bei Personalentscheidungen, die den Vorstand oder die Geschäftsleitung direkt betreffen, ist der Betriebsrat jedoch außen vor.

Wichtig: Das Portal personal-wissen.net stellt lediglich eine allgemeine Informationsplattform dar. Konkrete Anfragen von Lesern können nicht beantwortet werden, da es sich dabei um Rechtsberatung handeln würde. Falls Sie eine individuelle Rechtsfrage haben sollten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an die Rechtsabteilung Ihrer Firma. Vielen Dank für Ihr Verständnis.