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Fortbildung oder Weiterbildung, ein gravierender Unterschied

Fortbildung oder Weiterbildung
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Das Recht auf Bildung ist mit der Schulzeit keinesfalls beendet. Viele Berufstätige müssen oder möchten sich auch nach ihrer Lehre gezielt weiterbilden, um neue berufliche Chancen zu nutzen, persönliche Interessen zu vertiefen oder eine andere berufliche Tätigkeit ausüben zu können, als es ihnen bisher möglich war. Doch welche Bildungsmaßnahmen in welchem Fall genutzt werden können oder wo finanzielle Unterstützung beantragt werden kann, das liegt in erster Linie in der Definition der Bildungsmaßnahme, denn eine Weiterbildung unterscheidet sich maßgeblich von einer Fortbildung, wenn auch beide Begriffe umgangssprachlich gern als Synonym für die jeweils andere Bezeichnung gebraucht werden.

Bildungsmaßnahmen – wo liegt der Unterschied

Ein privates Interesse, wie beispielsweise richtiges Kochen, eine bestimmte Sprache für den nächsten Urlaub oder der Umgang mit dem Computer kann durchaus als Bildungsmaßnahme absolviert werden, allerdings fällt dies nicht unter die gesetzlich definierten Begriffe „Fortbildung“ und „Weiterbildung„, da es sich bei diesen Maßnahmen um rein private Anliegen handelt. Werden jedoch Bildungsmaßnahmen genutzt, welche auf beruflicher Ebene stattfinden, erfolgt eine klare Trennung zwischen den Bezeichnungen „Fortbildung“ und „Weiterbildung“, da die jeweilige Definition einem bestimmten Zweck dient. Dieser Zweck entscheidet letztendlich auch darüber, in welchem Umfang und von wem eine Bildungsmaßnahme finanziert wird oder ob die Kosten einer Maßnahme selbst getragen werden müssen.

Der Zweck einer Weiterbildung

Wer sich in seinem Beruf zusätzlich qualifizieren möchte, einen bestimmten Abschluss erwerben will oder sogar eine Umschulung durchführen muss, um sich beruflich neu orientieren zu können – der nutzt grundsätzlich eine Weiterbildung. Auch die Einarbeitung in ein Berufsfeld oder das allgemeine Vermitteln von neuen beruflichen Inhalten fällt unter diesen Begriff. Besteht also eine Vorbildung, kann diese entweder vertieft oder auf einen weitläufigeren Wissensstand gebracht werden. Ist dies nicht der Fall, dann dient eine Weiterbildung auch dazu, neue Berufsfelder kennenzulernen oder unbekannte Tätigkeiten zu erlernen. Wird eine Weiterbildung beendet, bekommt ein Teilnehmer meist ein Zertifikat oder erhält einen Abschluss, in welchem eine erfolgreiche Teilnahme bestätigt wird. Typische Bildungsmaßnahmen sind hierbei Fernstudienlehrgänge, eine Umschulung oder aber auch Business – Sprachkurse. Für Weiterbildungen kann häufig finanzielle Unterstützung des Staates in Anspruch genommen werden. Hier finanzieren in erster Linie das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit notwendige Bildungsmaßnahmen. Je nach Einkommen kann dies teilweise oder in vollem Umfang erfolgen.

Weiterbildung versus Fortbildung: Der Unterschied

Was ist der Unterschied zwischen einer Fortbildung und einer Weiterbildung? Diese Frage wird häufig gestellt. Tatsächlich werden beide Begriffe oft gleichbedeutend verwendet. Dies ist allerdings nicht korrekt. Sie beschreiben zwei unterschiedliche Arten weiterführender Qualifizierungen.

Bei einer Fortbildung steht eine konkrete Weiterqualifizierung im Fokus, die sich auf den derzeit ausgeübten Job bezieht. Hierbei geht es um den gezielten Erwerb weiterführender Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die Ausübung neuer, bevorstehender Aufgaben des Jobs ausgerichtet sind. Auch der berufliche Aufstieg kann ein Grund für die Fortbildung sein.
In der Regel werden die Kosten für die Fortbildung vom Arbeitgeber getragen, der ein großes Interesse an dem Erwerb der Zusatzqualifikationen hat.

Eine Weiterbildung muss nicht in direktem Bezug zum bestehenden Job stehen. Hierbei geht es in erster Linie darum, das eigene Qualifikationsprofil auszubauen. Der Erwerb von Zusatzqualifikationen in den unterschiedlichsten Bereichen ist möglich. Mit der Weiterbildung wird kein konkreter betrieblicher Zweck verfolgt. Eine Weiterbildung kann, muss aber nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.

Fortbildung auf 4 Ebenen

Mit dem Begriff „Fortbildung“ wird die besondere Form einer Weiterbildung definiert, welche auf beruflicher Ebene stattfindet. Durch die Regelungen im Berufsbildungsgesetz wird der Fortbildung ein eindeutiger Zweck zugeordnet, die bisherige vorhandene berufliche Bildung entweder zu erhalten, anzupassen, zu erweitern oder für einen beruflichen Aufstieg auszubauen.

Aus dem jeweiligen Zweck leiten sich somit auch die möglichen Fortbildungen ab:

  • Erhaltungsfortbildungen
  • Anpassungsfortbildungen
  • Erweiterungsfortbildungen
  • Aufstiegsfortbildungen

Während in der Erhaltungsfortbildung bereits vorhandenes Wissen lediglich aufgefrischt wird, um damit beispielsweise eine gewohnte Qualität weiterhin zu garantieren, wird bei der Anpassungsfortbildung meist ein aktueller technischer Wissensstand an technische Neuerungen angepasst, um diese Neuerungen zukünftig im vorhandenen Beruf zu beherrschen. Bei der Erweiterungsfortbildung können in erster Linie bereits vorhandene Qualifikationen durch zusätzliche Lerninhalte erweitert werden und die Aufstiegsfortbildung ist meist dann notwendig, sobald höhere Verantwortung oder mehr Gehalt angestrebt werden. Eine Aufstiegsfortbildung kann, abhängig vom Bereich, auch ohne Abschluss absolviert werden, in der Regel ist für das erfolgreiche Abschließen jedoch eine Abschlussprüfung, beispielsweise zum Fachwirt, Meister oder Techniker notwendig. In den meisten Fällen übernimmt der jeweilige Arbeitgeber sämtliche Kosten für eine Fortbildung. Jedoch ist teilweise auch eine staatliche Förderung, sowie auch die Finanzierung mithilfe der steuerbegünstigten Selbstbeteiligung möglich.

Fazit: Wer einen erweiterten Bildungsabschluss benötigt, einen allgemeinbildenden Kurs besuchen möchte oder einen ganz neuen Beruf erlernen will, benötigt eine Weiterbildung. Alle spezifischen Bildungsmaßnahmen, welche innerhalb des vorhandenen Berufes neue Betätigungsfelder eröffnen oder aber auch einen höheren Verdienst ermöglichen, werden als Fortbildung bezeichnet.

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