Mitarbeiterführung

Der Hund im Büro – nicht nur für den Besitzer eine Bereicherung

Bürohund erlaubt oder nicht erlaubt?
Susan Schmitz/shutterstock.com

Für einen Hundebesitzer, der seinen Vierbeiner mit an den Arbeitsplatz nehmen darf, liegt der Vorteil dieses Zugeständnisses klar auf der Hand: Schafft doch der „Bürohund“ vor allem persönlichen Freiraum bei organisatorischen Fragen im Alltag mit Haustier. Zugleich bringt der Hund im Büro für den Arbeitnehmer, die Kollegen und den Arbeitgeber mehr Vorteile, als es sich auf den ersten Blick vermuten lässt. Im Vorfeld müssen einige rechtliche und soziale Aspekte beachtet werden.

Der Hund im Büro aus rechtlicher Sicht

Dem Arbeitgeber als Inhaber des Hausrechts steht es frei, ob er während der Arbeitszeit Hunde in seinen Räumen erlaubt. Manche Betriebsstätten wie Arztpraxen oder Krankenhäuser unterliegen besonderen Sicherheits- und Hygienevorschriften, welche die Anwesenheit von Haustieren ausschließen. Zudem hat der Arbeitgeber nach § 106 GewO sowie § 315 BGB ein „Direktionsrecht“, sodass er die Arbeitnehmerpflichten hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens seiner Mitarbeiter verbindlich bestimmen kann. Keine Frage also – der Arbeitnehmer muss vor Mitnahme seines Hundes an den Arbeitsplatz die verbindliche Zustimmung des Arbeitgebers einholen. Mit der Thematik vertraute Arbeitgeber werden im Gegenzug darauf achten, dass der Hundehalter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Dies macht für den Tierhalter Sinn, denn er haftet allein für etwaige Schäden, die sein Hund am Firmeneigentum oder am Eigentum von Kollegen verursacht. Das Gesagte gilt gleichfalls für Schäden an Menschen, welche der Bürohund mitverursacht – beispielsweise einen Sturzunfall. Gesetzlich nicht festgeschrieben, jedoch zur Sicherung eines angenehmen Betriebsklimas unabdingbar ist die Zustimmung der Kollegen.

Der „Bürohund“ gewinnt zunehmend an Akzeptanz

Vor einigen Jahren war die Anwesenheit eines Hundes im Büro eine Seltenheit und galt meist als Privileg des Chefs oder anderer höhergestellter Mitarbeiter. Viele Argumente sprechen für ein hundefreundliches Unternehmen. So ist der Hund im Büro inzwischen ein großes Thema: In Deutschland hat sich beispielsweise eine Interessengemeinschaft zusammengetan und den Bundesverband Bürohund e.V. gegründet. Dieser Verein hat sich unter dem Motto „Dog-in statt Burn-out“ zum Ziel gesetzt, dem drastischen Anstieg von psychischen Erkrankungen und Burnout im Arbeitsleben mithilfe der Eingliederung von Hunden in die menschliche Arbeitswelt entgegenzuwirken. Seit ein paar Jahren findet in Deutschland jedes Jahr im Sommer der „Nimm-Deinen-Hund-mit-zur-Arbeit-Tag“ statt. Dieser „Bürohundtag“ findet von Jahr zu Jahr mehr Anklang bei großen und kleinen Unternehmen und öffnet nach anfänglicher Skepsis von Seiten des Arbeitgebers und Kollegen oft die Tür für einen Hund im Büro. Der Termin für 2020 wurde auf den 26.06.2020 gelegt.

Überzeugende Argumente für den „Bürohund“

Für den Hund im Büro sprechen aus Sicht der Arbeitnehmer

  • Erhalt der psychischen Gesundheit: Ausgeglichenheit und ein niedriges Stresslevel aufgrund des anwesenden Vierbeines sorgen unter anderem für ein geringeres Burn-Out Risiko
  • Erhalt der physischen Gesundheit: Der Bürohund zwingt zu regelmäßiger Bewegung (Gassigehen) – das steigert das Leistungsvermögen und senkt die Erkrankungsgefahr
  • Das Unternehmen mit Hund kann als Arbeitgeber zudem punkten mit
  • Sympathiebonus: Hundefreundliche Unternehmen sind ansprechend für viele Mitarbeiter, neue Bewerber und Kunden
  • Individualität: Stellenangebote mit dem Hinweis auf Bürohunde heben sich ab und erhalten besondere Aufmerksamkeit
  • Mitarbeiterbindung: Das Betriebsklima verbessert sich, Loyalität und Engagement der Mitarbeiter steigen

Das Büro kommt auf den Hund

Die positive Auswirkung eines Hundes im Büro auf das Betriebsklima sowie die Gesundheit und die Arbeitseffizienz von Arbeitnehmern hat sich in vielen Unternehmen bestätigt. Ein Unternehmen, das den Hund im Büro zulässt, schafft als Synergieeffekt zudem eine positive Außenwirkung. Nutzt der Arbeitgeber diese Erkenntnisse bei der Argumentation für die Anwesenheit seines Hundes am Arbeitsplatz und beachtet zudem die rechtlichen Vorschriften, so ist die Zustimmung seines Arbeitgebers in Hörweite.

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