Mitarbeiterführung

Das EuGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung – Was ändert sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Laut dem EuGH Urteil vom 14.05.2019 ist die Arbeitszeiterfassung nötig
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Am 14.05.2019 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung, das für die EU-Mitgliedstaaten gilt.
Das Urteil besagt, dass Unternehmen der EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden sollen, in Ihren Betrieben Systeme der Zeiterfassung einzurichten, die eine lückenlose Dokumentation der Arbeitszeiten, von Beginn bis Ende sowie der Pausenzeiten Ihrer Mitarbeiter gewährleisten.

Arbeitgeber der Privatwirtschaft haben keinen Grund, in Panik zu geraten, sollten Sie bis jetzt noch kein entsprechendes Zeiterfassungssystem eingerichtet haben. Denn bisher (Stand September 2019) wurde in Deutschland noch kein Gesetz verabschiedet, dass die genaue Umsetzung des Urteils regelt. Die Umsetzung des Urteils obliegt den EU-Staaten selbst.
Damit Sie bei Eintritt eines neuen Gesetzen, basierend auf dem Urteil zur Arbeitszeiterffassung über die Hintergründe informiert sind, haben wir Ihnen im folgenden einige Punkte zusammengefasst.

Welches Ziel verfolgt das Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Mit der verpflichtenden Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung will der EuGH die Rechte der Arbeitnehmer stärken. Bisher ist der Nachweis von Überstunden für den Arbeitnehmer oft schwer zu erbringen, wenn diese nicht offiziell erfasst werden. Um (Rechts-)Streitigkeiten über Überstunden, die genaue Anzahl, den Grund und die Ausgleichsmöglichkeiten zu vermeiden, soll eine genaue Erfassung der Arbeitszeiten beiden Parteien mehr (Rechts-)Sicherheit geben.

Erhöhte Transparenz für den Arbeitgeber

Das Urteil ist bereits jetzt schon für Behörden und öffentliche Arbeitgeber bindend. Für Unternehmen der Privatwirtschaft besteht unmittelbar kein Handlungsbedarf. Erst ab dem Zeitpunkt, wo die Umsetzung des Urteils zur Arbeitszeiterfassung in einem Gesetz verankert ist, müssen Privatunternehmen ein System einführen, mit dem die genauen Arbeits- und Ruhephasen eindeutig nachweisbar sind. Bereits jetzt gibt es zahlreiche Anbieter für die unterschiedlichsten Zeiterfassungssysteme. Hier können die individuellen Arbeitszeitmodelle, Urlaubstage etc. hinterlegt werden. Bedient wird das System über den PC oder eine App.
Für den Arbeitgeber erhöht sich die Transparenz der Anwesenheitszeiten der Mitarbeiter und ermöglicht Auswertungen hinsichtlich Effektivität.

Veränderungen und Vorteile für den Arbeitnehmer

Die Arbeitszeiten, Pausenzeiten und Ruhephasen der Arbeitnehmer sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Ohne eine detaillierte Arbeitszeiterfassung war es für einen Arbeitnehmer bisher schwer nachzuweisen, wenn diese Zeiten zum Beispiel aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens dauerhaft nicht eingehalten werden konnten. Mit dem Urteil zur Arbeitszeiterfassung, hat der Arbeitnehmer nun den Vorteil, seine Überstunden aufzuzeigen und einen entsprechenden Ausgleich in Form von Freizeit oder ggf. Geld zu verlangen.

Mit Arbeitszeiterfassung das Arbeitszeitgesetz einhalten

Mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiterfassung möchte der Gesetzgeber den Arbeitgeber verpflichten, das Arbeitszeitgesetz einzuhalten und Mehrarbeit entsprechend zu entlohnen oder durch Freizeit auszugleichen.Das aktuelle deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beinhaltet folgende Zeiten:
Arbeitszeit: Im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag, aber nicht mehr als zehn
„Jede Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden hinaus muss innerhalb von sechs Monaten auf durch¬schnittlich acht Stunden werktäglich ausgeglichen werden.“ (ArbZG)
Höchstarbeitszeit pro Woche: maximal 48 Stunden
Pausen: zwischen 6 und 9 Stunden – 30 Minuten
Bei mehr als 9 Stunden – 45 Minuten
Ruhephase nach Arbeitsende: elf Stunden

Fazit:
Das Urteil zur Arbeitszeiterfassung birgt viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wird hierdurch für beide Seiten erleichtert.

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